Roamingkosten vor der Abreise in den Osterurlaub prüfen
Mainz (dpa/tmn) - Innerhalb der Europäischen Union sind die Roamingkosten für Mobiltelefone mittlerweile überschaubar geregelt. Es gelten Einheitspreise und auch bei der Datennutzung gibt es eine Preisobergrenze.
Doch wer seine Ostertage außerhalb der EU verbringen will - etwa in der Schweiz, der Türkei, einigen Balkanstaaten oder Nordafrika - sollte vor dem Abflug die möglichen Kosten überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums können die Preise für Mobilfunk und Datenverkehr um ein Vielfaches höher sein als die gedeckelten Tarife innerhalb der EU. Je nach Urlaubsland lohnt es sich, einen Blick auf die Reise- oder Auslandspakete der Mobilfunkanbieter zu werfen. Sie beinhalten meist ein Kontingent aus Mobilfunkminuten, SMS und Datenverkehr zum Festpreis, garantieren feste Minutenpreise oder Datenpakete gegen Gebühr. Wichtig zu beachten: Vor der Buchung kontrollieren, ob das Urlaubsland wirklich im Paket enthalten ist.
Ein Sonderfall sind übrigens Flugzeuge und Schiffe. Hier gelten die Tarife der Fluglinien und Reedereien, da die Verbindungen über Satellitenfunk abgewickelt werden. Nach Angaben der Verbraucherschützer können beispielsweise auf Schiffen zwischen zwei und sieben Euro pro Gesprächsminute fällig werden. Deswegen sollten Reisende sich vor der Nutzung solcher Netze beim Reiseanbieter über die Preise informieren. Als Sicherheitsmaßnahme gegen ungewollt hohe Mobilfunkkosten hilft es, die automatische Netzwahl des Telefons zu deaktivieren, bevor man an Bord geht.