Wenn Nachrichten nerven Rufnummernmissbrauch: Beschweren und schützen Sie sich
Bonn · Ob Phishing, Enkeltrick, Lockanrufe oder Werbung: Viele Menschen werden regelrecht mit unerwünschten Anrufen überzogen oder mit ungewollten Nachrichten belästigt. Was lässt sich dagegen tun?
15.01.2025
, 16:43 Uhr
Wer per Anruf, SMS oder Messenger-Nachricht mit Spam jeglicher Art belästigt wird, sollte eine Beschwerde bei der für Rufnummernmissbrauch zuständigen Bundesnetzagentur starten.
- Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
- Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken.
- Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
- Grundsätzlich dürfen Sie zu Werbezwecken nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung kontaktiert werden.
- Sie können eine Einwilligung und die Speicherung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie nicht kontaktiert werden möchten.
- Informieren Sie Ihr Umfeld, Ihre Familie, Kinder, Großeltern und Freunde über die Risiken der Weitergabe von Rufnummern.
- Rufen Sie nicht immer sofort zurück, wenn Sie einen entgangenen Anruf von einer unbekannten Rufnummer erhalten. Es könnte sich um einen Lockanruf (Ping-Anruf) handeln.
- Besondere Vorsicht ist bei Anrufen von einer unbekannten Rufnummer aus dem Ausland oder von einer sogenannten Premium-Dienste-Rufnummer geboten, die mit „(0)900“ beginnt.
- Haben Sie sich auf ein Gespräch eingelassen, achten Sie genau auf gegebenenfalls versteckte Preishinweise und Hinweise zu Vertragsschlüssen etwa für Abo-Dienste. Rufen Sie eine im Gespräch eventuell beworbene Rufnummer am besten nicht an und geben Sie keine sensiblen Daten preis (Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Zählerstände, Kontodaten et cetera).
- Sie können und sollten unerwünschte Rufnummern über Ihren Router, bei Smartphones direkt im Menü der Telefon-App oder auch in den Einstellungen des jeweiligen Messengers sperren. Im Zweifel helfen Bedienungsanleitungen, Informationen aus dem Internet oder Ihr Fachhändler weiter.
- Zur besseren Kontrolle von Rufnummern und Rechnungen beauftragen Sie bei Ihrem Festnetz- oder Mobilfunk-Anbieter einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis (EVN).
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