Wenn Nachrichten nerven Rufnummernmissbrauch: Beschweren und schützen Sie sich

Bonn · Ob Phishing, Enkeltrick, Lockanrufe oder Werbung: Viele Menschen werden regelrecht mit unerwünschten Anrufen überzogen oder mit ungewollten Nachrichten belästigt. Was lässt sich dagegen tun?

Unerwünschte Messenger-Nachrichten können bei der für Rufnummernmissbrauch zuständigen Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer per Anruf, SMS oder Messenger-Nachricht mit Spam jeglicher Art belästigt wird, sollte eine Beschwerde bei der für Rufnummernmissbrauch zuständigen Bundesnetzagentur starten.

  1. Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
  2. Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken.
  3. Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
  4. Grundsätzlich dürfen Sie zu Werbezwecken nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung kontaktiert werden.
  5. Sie können eine Einwilligung und die Speicherung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie nicht kontaktiert werden möchten.
  6. Informieren Sie Ihr Umfeld, Ihre Familie, Kinder, Großeltern und Freunde über die Risiken der Weitergabe von Rufnummern.
  7. Rufen Sie nicht immer sofort zurück, wenn Sie einen entgangenen Anruf von einer unbekannten Rufnummer erhalten. Es könnte sich um einen Lockanruf (Ping-Anruf) handeln.
  8. Besondere Vorsicht ist bei Anrufen von einer unbekannten Rufnummer aus dem Ausland oder von einer sogenannten Premium-Dienste-Rufnummer geboten, die mit „(0)900“ beginnt.
  9. Haben Sie sich auf ein Gespräch eingelassen, achten Sie genau auf gegebenenfalls versteckte Preishinweise und Hinweise zu Vertragsschlüssen etwa für Abo-Dienste. Rufen Sie eine im Gespräch eventuell beworbene Rufnummer am besten nicht an und geben Sie keine sensiblen Daten preis (Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Zählerstände, Kontodaten et cetera).
  10. Sie können und sollten unerwünschte Rufnummern über Ihren Router, bei Smartphones direkt im Menü der Telefon-App oder auch in den Einstellungen des jeweiligen Messengers sperren. Im Zweifel helfen Bedienungsanleitungen, Informationen aus dem Internet oder Ihr Fachhändler weiter.
  11. Zur besseren Kontrolle von Rufnummern und Rechnungen beauftragen Sie bei Ihrem Festnetz- oder Mobilfunk-Anbieter einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis (EVN).

© dpa-infocom, dpa:250115-930-345428/1

(dpa)