Samsung Galaxy Tab: Landgericht schränkt Verfügung ein
Düsseldorf (dpa) - Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab.
Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an.
Die Auseinandersetzung ist Teil eines großen Patenkrieges in der Mobilfunk-Branche, bei dem vor allem das Google-Betriebssystem Android im Visier von Konkurrenten wie der iPhone-Hersteller Apple oder Microsoft steht. Google kündigte am Montag überraschend den Kauf des Handy-Herstellers Motorola an, um Android mit einem umfangreichen Patent-Arsenal zu schützen.
Am Dienstag setzte der Android-Partner HTC zum nächsten Angriff in der weltweiten Patent-Schlacht an: Das Unternehmen aus Taiwan verklagte Apple in den USA mit dem Vorwurf, drei Patente zu verletzen. Dabei geht es um Kommunikations-Technologien.
Mit Android laufen auch die Smartphones und Tablet-Computer aus Samsungs Galaxy-Reihe. Apple wirft Samsung unter anderem in Deutschland vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).
Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war.
Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung des Landgerichts die Definition des Begriffs „Niederlassung“ eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in dem Land als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil eines Gerichts zu einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt. „Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland "Niederlassung", wenn wir "Tochtergesellschaft" meinen“, erläuterte Müller. In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.
Unabhängig davon wurden am Dienstag Vorwürfe laut, Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm).