Schlagabtausch zwischen Spotify und Apple

Stockholm/Cupertino (dpa) - Zwischen den beiden führenden Anbietern von Streaming-Musik aus dem Netz, Spotify und Apple, ist ein heftiger Streit entbrannt.

Foto: dpa

Der schwedische Pionier des Geschäftsmodells warf Apple unfairen Wettbewerb vor, weil der Konzern eine neue Version von Spotifys iPhone-App nicht genehmigt. Apple konterte, Spotify verlange eine Sonderbehandlung und verbreite dafür „Gerüchte und Halbwahrheiten“.

Im Kern geht es bei dem Streit um die Abgabe, die App-Anbieter an Apple bei Verkäufen innerhalb einer Anwendung zahlen müssen. Bisher behielt Apple dabei grundsätzlich 30 Prozent vom Kaufpreis ein. Nach zuletzt angekündigten Änderungen sollen es bei Abos nach einem Jahr Laufzeit noch 15 Prozent sein. Google kündigte daraufhin für seine App-Plattform eine ähnliche Regelung für Abos an, nur dass die 15 Prozent gleich und nicht erst nach einem Jahr gelten.

Die Abos für Musikdienste kosten in der Regel rund 10 Euro oder Dollar im Monat oder etwa 15 Euro oder Dollar für eine Familien-Version mit mehreren Nutzern. Seit Apple selbst ins Geschäft eingestiegen ist, sieht sich Spotify durch die App-Store-Abgabe benachteiligt.

Bisher ging Spotify damit so um, dass ein kostenpflichtiges Premium-Abo zur uneingeschränkten Nutzung des Dienstes beim Abschluss auf der eigenen Website knapp zehn Euro oder Dollar kostete - und in der iPhone-App rund 13 Euro oder Dollar. Damit reichte Spotify die Apple-Abgabe an die Nutzer weiter und empfahl ihnen zugleich, sich das Abo direkt auf der Website zu holen. In der neuen Version der Anwendung entfernte Spotify die Möglichkeit zum In-App-Kauf ganz - und sie jetzt nicht in den App Store.

Spotify erklärte, Apple wolle so seinen eigenen Service stärken. „Wir können nicht untätig bleiben, während Apple das Freigabe-Verfahren im App Store als Waffe benutzt, um seinen Konkurrenten zu schaden“, zitierten das Tech-blog „Recode“ und die „Financial Times“ am Freitag aus einem Spotify-Brief an den iPhone-Konzern.

„Diese jüngste Episode weckt ernsthafte Besorgnis nach dem Wettbewerbsrecht sowohl der USA als auch der EU“, schrieb Spotifys Chefjurist Horacio Gutierrez. „Damit setzt sich ein beunruhigendes Muster im Verhalten von Apple fort, bei dem es darum geht, Spotify auf iOS auszuschließen und als Konkurrenten von Apple Music weniger wettbewerbsfähig zu machen.“ Gutierrez arbeitete früher beim Windows-Riesen Microsoft, der wiederholt im Visier von Wettbewerbs-Ermittlungen der EU-Kommission stand.

Apples Chefjurist Bruce Sewell erklärte am Freitag in seiner Antwort, die von den Blogs „Buzzfeed“ und „Recode“ komplett veröffentlicht wurde, der iPhone-Konzern verletze keine Wettbewerbsregeln. „Unsere Richtlinien gelten gleichermaßen für alle App-Entwickler, egal ob sie Spiele-Entwickler, E-Book-Verkäufer, Videostreaming-Dienste oder Anbieter digitaler Musik sind; und sie gelten unabhängig davon, ob sie mit Apple konkurrieren oder nicht.“ Auch habe Apple seine Regeln nicht geändert, als man zum direkten Konkurrenten von Spotify wurde.

Sewell verwies darauf, dass Apple seine Download-Plattform auch finanzieren müsse und dass der schwedische Dienst mit 160 Millionen Downloads seiner App hunderte Millionen Dollar Umsatz gemacht habe. „Wir verstehen es so, dass Sie eine Sonderbehandlung und Schutz vor Wettbewerb wollen, aber wir werden uns einfach nicht darauf einlassen, weil wir fest zu dem Grundsatz stehen, alle Entwickler fair und gerecht zu behandeln.“

Spotify ist nach wie vor der Marktführer im Geschäft mit Streaming-Musik, bei der die Songs direkt aus dem Netz abgespielt werden. Spotify hat rund 100 Millionen Nutzer, von denen gut 30 Millionen zahlende Abo-Kunden sind. Apple Music, das im Gegensatz zu Spotify keine Gratis-Version mit Werbung hat, kommt ein Jahr nach dem Start auf 15 Millionen Abo-Kunden.

Es gibt auch andere Anbieter, die keine App-Store-Abgabe zahlen wollen. So gab die „Financial Times“ ihre Anwendung für den App Store deswegen auf und setzt auf eine Web-App. Und in der Kindle-App von Amazon kann man keine E-Books kaufen, sondern nur die direkt auf der Plattform des Online-Händlers erworbenen Bücher lesen.