Spielen im Flughafen: Vorsicht mit „Pokémon Go“
Berlin (dpa/tmn) - Pokémon scheren sich wenig um Sicherheitsbereiche - wer sie jagt, sollte das aber sehr wohl tun. Das gilt gerade an Flughäfen. Hier herrscht nämlich im Bereich der Sicherheitskontrollen und dem Flugfeld für Reisende ein absolutes „Pokémon Go“-Verbot.
Gerade auf dem Weg vom Flugzeug zum Transferbus oder zu den Eingangstüren der Ankunftsgebäude ist die Monsterjagd tabu. Darauf weisen die Bundespolizei und der Flughafenverband ADV hin. Hier sollten aus Sicherheitsgründen nur die vorgesehenen Wege genutzt werden, warnt die Bundespolizei. Monsterjäger könnten sich andernfalls ungewollt in Gefahr bringen - auf dem Flugfeld sind neben den Flugzeugen noch viele weiter Fahrzeuge unterwegs. Auch an der Handgepäck- und Personenkontrolle sollte das Smartphone in der Tasche bleiben - dort gilt ohnehin ein Fotografierverbot. Ist man einmal durch die Sicherheitskontrolle, können Pikachu und Co. bis zum Boarding wieder gejagt werden.
Allerdings sollte man auch außerhalb der Verbotszonen mit offenen Augen spielen. Wer aus Versehen Kontrollstellen umgeht oder eine falsche Tür öffnet, kann schnell den Sicherheitsalarm auslösen. Die Folgen: Ärger mit der Polizei und möglicherweise hohe Schadenersatzforderungen. Muss durch eine versehentlich geöffnete Fluchttür oder einen Pokémonjäger auf dem Flugfeld der Flugbetrieb unterbrochen oder Terminals geräumt werden, kann das schnell teuer werden.