Street-View-Schlappe für Google in der Schweiz

Bern (dpa) - Google hat mit seinem Online-Straßenatlas Street View in der Schweiz den bisher größten Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht beschloss, dass der Internet-Konzern auf den Street-View-Bildern ausnahmslos alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen müsse.

Google setzt dafür derzeit eine Software ein, die nach Angaben des Unternehmens eine Treffer-Quote von rund 99 Prozent bietet. Die Straßenansichten bei Street View setzen sich aus vielen einzelnen Bildern zusammen, etwa für die 20 größten Städte Deutschlands sind es mehrere Millionen.

Mit dem am Montag veröffentlichten Urteil folgte das Gericht einem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser hatte im September 2009 von Google verlangt, bei „Street View“ den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Die Richter in Bern kamen nun zum Schluss, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss.

Im Mittelpunkt steht die Pflicht von Google, Gesichter und Fahrzeugkennzeichen notfalls manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.

Weiter muss Google in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten und die Aufschaltung der Bilder ins Netz informieren anstatt wie bisher nur auf der Startseite von Google Maps. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem „normalen Passanten“ verschlossen bleiben würden.

„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung“, sagte Peter Fleischer, der globale Datenschutzbeauftragte von Google. Street View habe sich als äußerst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, und auch für Unternehmen und die Reisebranche. „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen.“ Die Parteien haben 30 Tage Zeit, in Berufung zu gehen.

Nach dem Urteil hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Damit dürfe prinzipiell niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden. Das gelte auch bei Bildern, bei welchen Personen wie auf Street View nur als Beiwerk erscheinen würden. Dieses Recht am eigenen Bild müsse den wirtschaftlichen Interessen von Google als auch demjenigen der Nutzer vorgehen. Google nehme aktuell für seinen Erfolg die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Kauf, erklärte das Gericht. Dies sei mit der Nachbearbeitung vermeidbar, wobei der Mehraufwand die Existenz von Google offensichtlich nicht gefährde.