Über Details sei Stillschweigen vereinbart worden, betonten beide Seiten. 1&1 wollte FON stoppen und hatte sich 2009 bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln durchgesetzt. Die Grundidee des Dienstes ist, dass Nutzer anderen den Zugang zu ihren Internet-Anschlüssen öffnen, entweder gegen Bezahlung oder auf Gegenseitigkeit. Auf diese Weise könnten FON-Kunden zum Beispiel auch in einer fremden Stadt kostengünstig per WLAN die Internet-Zugänge anderer Mitglieder nutzen. 1&1 klagte auf Unterlassung, weil FON wirtschaftliche Vorteile auf Kosten des Internet-Anbieters erziele, der die Kosten des erhöhten Datenverkehrs zu tragen habe.