Streit um Kuba-Embargo: Web-Shops gegen PayPal

Berlin (dpa) - Wer online Rum oder Zigarren aus Kuba bestellt, kann diese nicht mehr mit PayPal bezahlen: Der Internet-Finanzdienstleister fühlt sich an die Gesetze in den USA gebunden, die den US-Unternehmen seit dem Kalten Krieg Geschäfte mit dem kommunistischen Inselstaat verbieten.

Jetzt muss ein Gericht in Oberbayern entscheiden, ob diese Gesetzeslage auch für Online-Geschäfte in Deutschland relevant ist. Die Handelskammer des Landgerichts Traunstein hat über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung zu entscheiden, den ein Online-Händler gegen PayPal gestellt hat. Bis Freitag hatten beide Seiten Zeit, schriftliche Stellungnahmen dazu einzureichen. „Die Entscheidung erwarten wir in der kommenden Woche“, sagte Rechtsanwalt Andreas Eberl am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Der Anwalt, der den Betreiber des Web-Shops bardealer.de vertritt, sagte, er rechne mit einem möglicherweise langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen. Es gehe um die Frage, ob die Gesetze der USA zum Kuba-Embargo in Deutschland anwendbar seien. Kleine Web-Shops wie bardealer.de hätten bisher 70 bis 80 Prozent ihres Umsatzes über PayPal abgewickelt und müssten daher mit der Sperrung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.

Die Ebay-Tochter PayPal hat Konten von mehreren deutschen Ebay-Händlern gesperrt, die kubanische Produkte wie Rum oder Zigarren verkaufen. Das Unternehmen erklärte, dass der Finanzdienstleister keine Transaktionen für kubanische Produkte abwickeln dürfe, weil er als US-Unternehmen an die Gesetzeslage in den USA gebunden sei. Diese Bestimmungen richteten sich nach der Herkunft der Waren, unabhängig vom Standort des Händlers.

Vom Kuba-Embargo bei PayPal sind nicht nur kleine Spezialhändler betroffen. Auch beim Online-Shop der Drogeriemarkt-Kette Rossmann kann man nicht mehr mit PayPal bezahlen. Der Geschäftsführer habe Anfang August von PayPal Deutschland eine englischsprachige E-Mail mit der Aufforderung erhalten, innerhalb von drei Tagen alle Produkte aus Kuba aus dem Web-Angebot zu entfernen, sagte ein Firmensprecher und fügte hinzu: „Wir lassen uns nicht erpressen.“ In einer Mitteilung an die Kunden hieß es: „Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum hier amerikanisches Recht praktiziert werden muss. Noch viel wichtiger: Wir wehren uns dagegen, dass Sie, unsere Kunden, auf diese Weise bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden.“

Unterstützung bekommen die Online-Händler von politischen Initiativen zur Aufhebung des Kuba-Embargos. Das Netzwerk Cuba in Berlin forderte PayPal in einem Protestschreiben auf, „nicht länger als "Online-Rambo" aufzutreten“ und die Maßnahmen gegen Internet-Unternehmen zurückzunehmen. Die Behörden in Deutschland wie in der EU müssten dafür sorgen, dass die Handelsblockade der USA gegen Kuba in ihrem Verantwortungsbereich nicht zur Anwendung kommen dürfe.

Die USA haben ihr Embargo gegen Kuba am 7. Februar 1962 verhängt. 1996 wurde es im „Helms-Burton-Act“ bekräftigt; seitdem sind auch ausländische Unternehmen bei Geschäften mit Kuba von Sanktionen bedroht. Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von „Helms-Burton“ für illegal erklärt. Die Einhaltung des Embargos wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) im US-Finanzministerium überwacht. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa reagierte PayPal mit seinen Maßnahmen in Deutschland auf politischen Druck von Seiten der Regierungsbehörden in Washington.