Telefonieren und treffen Tipps gegen Kleinanzeigen-Abzocke

Mainz (dpa/tmn) - Telefonischer Kontakt, keine Vorkasse und eine persönliche Übergabe: Wer diese drei Regeln beherzigt, kann recht sicher über Kleinanzeigenmärkte kaufen oder verkaufen.

Foto: dpa

Doch viele Käufer lassen sich mit günstigen Preisen und vermeintlichen Schnäppchen zu unsicherem Kaufverhalten verleiten, warnen das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Vor allem bei Elektronik, Tickets und Gebrauchtwagen tummelten sich viele Betrüger, die nur per E-Mail oder Messenger kommunizieren, Vorkasse verlangen, etwa in Form von Überweisungen, Bargeldtransferdiensten oder Guthabenkarten - und nach der Zahlung nie wieder erreichbar sind.

Deshalb raten Polizei und Verbraucherschützer dazu, immer auch telefonisch Kontakt aufzunehmen, bevorzugt nach Angeboten von Verkäufern in der Nähe zu schauen, nie vorab zu zahlen und den Handel mit Übergabe der Ware und Bezahlung am besten persönlich abzuschließen.

Wer sich dennoch auf einen Versand der Ware einlässt, etwa weil er das Geld über einen Bezahldienst mit Käuferschutz schickt, sollte vom Verkäufer einen versicherten Versand verlangen - und vorher prüfen, ob der Bezahldienst beim Käuferschutz Ausnahmen vorsieht, die ihm zum Verhängnis werden könnten. Wird bei höherwertigen Gütern ein Kaufvertrag aufgesetzt, gelte es zudem sicherzustellen, dass der Zahlungsempfänger auch die Person ist, mit der der Vertrag geschlossen wird.

Aber auch Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen müssen damit rechnen, dass sich auf Kriminelle treffen - etwa auf solche, die folgendermaßen über drei Ecken betrügen: Verkäufer A erhält sein Geld und verschickt die Ware gutgläubig an den Betrüger. Doch das Geld stammt von einem Käufer B, der selbst betrogen worden ist, keine Ware erhält und sein Geld daraufhin von A zurückfordert.

Eine andere Masche von Betrügern, die Verkäufer im Visier haben, sind gefälschte Bestätigungsmails von Bezahldiensten. Damit soll der Verkäufer dazu gebracht werden, die Ware gleich loszuschicken. Der Betrug kann aber auch anders funktionieren: Teils ist in der gefälschten Bestätigung ein wesentlich höherer Betrag als der Kaufpreis aufgeführt.

Die Täter bitten dann ihre Opfer, die Differenz zwischen angeblich überwiesenem und Kaufbetrag für den angeblich gewünschten, teuren Versand ins Ausland einzusetzen - etwa über Bargeldtransferdienste. Das Geld geht dann aber nicht an einen Transportdienst oder eine Spedition, sondern landet nicht rückholbar direkt beim Betrüger. Auf dem Konto des geprellten Verkäufers geht natürlich in beiden Fällen nie auch nur ein Cent ein.

Die Verbraucherzentrale vergleicht Kleinanzeigenmärkte unterm Strich mit dem Wilden Westen: Weil dort jedermann weitgehend ohne Kontrolle kaufen oder verkaufen könne und Marktplatz-Betreiber nach derzeitiger Rechtslage für Schäden allenfalls haften, wenn sie von einem betrügerischen Angebot vorab Kenntnis hatten, seien Verbraucher dort am Ende auf sich allein gestellt. In jedem Fall sollten aber sollten sie den Portalbetreiber über verdächtige Angebote informieren und Betrugsfälle bei der Polizei anzeigen.