Fahndung in den frühen Morgenstunden: Hubschraubereinsatz in Remscheid: Versuchter Brandanschlag auf Hagener Polizeipräsidentin?
EILMELDUNG
Fahndung in den frühen Morgenstunden: Hubschraubereinsatz in Remscheid: Versuchter Brandanschlag auf Hagener Polizeipräsidentin?

Übung macht den Meisterpiloten: Tipps für Multikopter-Anfänger

Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur die Deutsche Post oder Amazon setzen testweise auf Multikopter, um Sendungen auf dem Luftweg auszuliefern. Die ferngesteuerten Flugmodelle werden auch als High-Tech-Spielzeuge für jedermann immer beliebter.

Foto: dpa

Bevor es so richtig losgeht, sollte mit dem Multikopter geübt werden - und zwar an windstillen Tagen auf einem freien Feld und ohne Zuschauer, rät das „c't“-Sonderheft „Wissen Quadrokopter“.

Vor dem ersten Take-off gelte es, sich mit der Fernbedienung vertraut zu machen und mit kleinen Knüppelbewegungen gefühlvolles Gasgeben zu trainieren. Danach übe man Höhe halten, danach das Hin- und Herfliegen von links nach rechts, gefolgt vom Vor- und Zurückfliegen, um schließlich ein Quadrat abzufliegen - erst langsam und dann immer schneller.

Fehlversuche und Abstürze mit umgeknickten Landefüßen und abgebrochenen Propellern muss man als Anfänger einkalkulieren und sollte gerade deshalb Abstand zu Objekten halten. Wer Schäden an fremdem Eigentum durch Abstürze nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, sollte den Angaben zufolge eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abschließen.

Genehmigungspflichtig sind Multikopterflüge im rein privaten Einsatz nur für den Fall, dass das Fluggerät mehr als fünf Kilogramm wiegt, erklären die Experten. Eine Schulung sei nicht erforderlich. Zum Luftraum von Flughäfen müsse ein Mindestabstand von anderthalb Kilometern eingehalten werden. Darüber hinaus gelte es, speziell festgelegte Flugverbotszonen wie das Regierungsviertel in Berlin zu respektieren. Einige Bundesländer verbieten darüber hinaus Flüge über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen.

Bei der Privatnutzung gilt den Angaben nach zudem die Einschränkung, dass der Flug stets in Sichtweite des Piloten erfolgen muss. Das entspreche auf freier Fläche einer Maximaldistanz von 200 bis 300 Metern. Bei der Flughöhe gäben einige Bundesländer ein Maximum von 30 bis 100 Metern vor. Die Einschränkung gelte selbst dann, wenn eine am Kopter installierte Kamera ihre Sicht auf eine Piloten-Videobrille, die Fernbedienung, ein Smartphone oder Tablet überträgt.