Urteil zu Internet Links enttäuscht Musikindustrie
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Musikindustrie hat enttäuscht auf die endgültige Entscheidung im Verfahren um umstrittene Links von Online-Medien reagiert.
In letzter Instanz hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde der Industrie abgewiesen und den Streit damit für beendet erklärt. In der jahrelangen Auseinandersetzung vor Gericht hat sich der Heise Zeitschriften Verlag aus Hannover damit das Recht erstritten, in der Berichterstattung auch auf Angebote zu Kopierschutz-Umgehungssoftware zu verlinken.
„Unser Anliegen war es, in dieser sensiblen Fragestellung, die sowohl das Urheberrecht als auch die Pressefreiheit betrifft, Rechtssicherheit zu erlangen“, sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie BVMI. Es liege nun vor allem bei den Vertretern der Presse, „verantwortungsvoll mit diesem Urteil umzugehen und im Sinne einer sachlichen Berichterstattung (...) keine Anreize oder Anleitungen zu Urheberrechtsverletzungen zu geben.“
Hintergrund des Streits war ein Artikel auf dem Branchenportal „heise online“ aus dem Jahr 2005 über den Softwareanbieter Slysoft, der damals neue Software zum Aushebeln von verschiedenen Kopierschutz-Mechanismen auf Musik-CDs anbot. Der Heise Verlag sah in der Verlinkung ein besonderes Qualitätsmerkmal von Online-Medien, das Lesern auch weitergehende Informationen bietet. Die Kläger, unter anderem BMG, EMI, Sony und Universal, interpretierten die Verlinkung dagegen als eine Anleitung zum Raubkopieren.