Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google-Bestimmungen
Berlin (dpa) - Deutsche Verbraucherschützer haben sich mit einer Klage gegen die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbestimmungen von Google durchgesetzt.
Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.
Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen: „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte Klagebefugnis: „Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können.“ Die neue Bundesregierung solle eine entsprechende Regelung schaffen.
Datenschützer begrüßten unterdessen das Urteil des Berliner Landgerichts. Es werde auch in den folgenden Instanzen Bestand haben, sagte Imke Sommer, Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). „Das wird kein Gericht anders sehen.“
Google werde seine Datenschutzbestimmungen überarbeiten müssen. Das Unternehmen müsse darüber informieren, was es mit den Daten vorhat - „schwammige Formulierungen reichen nicht“. Sonst seien Einwilligungen der Nutzer zu den Datenschutzbestimmungen „ungültig“, sagte Sommer.
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Auch dass sich Google das Recht vorbehielt, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern, hielt der vzbv für unangemessen benachteiligend.
„Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind“, erklärte ein Google-Sprecher am Dienstagabend.