Automatischer Hotspot Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab
Community-WLAN-Netze sind eine praktische Sache: Kunden dürfen über die Router der anderen Kunden ins Netz gehen. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, das unabhängiger vom Mobilfunk macht. Das Problem: Internetanbieter fragen nicht immer, ob man überhaupt mitmachen will.
Düsseldorf/Köln (dpa/red) - Der Kabelanbieter Unitymedia informiert seine Kunden derzeit per Post darüber, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz aktiviert wird. Die gute Idee hinter den sogenannten WiFiSpots: Kunden können unterwegs über die Router der anderen Kunden ohne Zusatzkosten per WLAN ins Netz und sparen dadurch Mobilfunk-Datenvolumen. Bei Verbraucherschützern stößt die Neuerung allerdings nicht nur auf Zustimmung: Schlecht sei „die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart“, weil die Aktivierung des Hotspots ohne Zustimmung erfolgt, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang schreibe das Unternehmen ihren Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen vor, dass sie der Aktivierung von sich aus widersprechen müssen.
Unterbleibt der Widerspruch, wird der vom heimischen WLAN-Netz getrennte Hotspot automatisch angeschaltet. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird so ohne Zustimmung der Kunden ihr Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. Zudem enthielten die WiFiSpot-Geschäftsbedingungen Klauseln, die die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden hält: Sie sehen unter anderem vor, dass Kunden die Hotspot-Nutzung nicht beeinträchtigen oder unterbinden dürfen. Auch dürfen sie die Stromversorgung des Routers nicht über längere Zeit unterbrechen.
Die Verbraucherschützer raten Kunden, die der technischen Erweiterung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und die Hotspots der anderen Kunden nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung vorsorglich zu widersprechen. Das funktioniert zum Beispiel über das Online-Kundencenter unter „Meine Produkte/Internet/WifiSpot sperren“. Unitymedia zufolge ist dort auch die erneute Aktivierung jederzeit möglich - allerdings frühestens 72 Stunden nach einer Deaktivierung.
Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland (Homespot) oder Tele Columbus/Primacom (Community WLAN) sowie für DSL-Kunden der Telekom (WLAN to go).
Aus der Sicht der Verbraucherzentrale ist so eine Erweiterung bestehender Vertragsverhältnisse nicht zulässig. Sie raten dazu, dass "Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, die Infopost nicht als Werbung abtun und entsorgen sollten, sondern der Umstellung widersprechen. Das geht laut Unitymedia über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800-0009991."