Verleger beharren im Streit mit Google auf Verwertungsrecht
Reutlingen (dpa) - Die Zeitungsverlage sehen trotz weiterer Nutzung ihrer journalistischen Inhalte durch Google News ihre Position gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber nicht geschmälert.
„Der Wert des Leistungsschutzrechts wird nicht unterlaufen oder verwässert“, sagte der Vorsitzende des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Valdo Lehari jr., am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Das Leistungsschutzrecht, das am Donnerstag in Kraft tritt, bleibe ein wesentlicher und wichtiger Baustein in der Strategie „weg von der Unkultur des Kostenlosen, weg vom Missbrauch des Copyrights.“
Nach Darstellung von Google hatten im Vorfeld des 1. August Hunderte deutsche Verlage einer weiteren Nutzungserlaubnis zugestimmt. Nach dpa-Informationen haben allerdings viele Verlage das „Opt-in“ nur mit dem Vorbehalt abgegeben, dass Textauszüge nicht unter die Ausnahmeregelungen des neuen Leistungsschutzrechts fallen.
Lehari erklärte, nach seiner Kenntnis sei ein großer Teil der 300 deutschen Regionalzeitungsverlage von Google gar nicht angeschrieben worden: „Hier wird von Google suggeriert, wer nicht mitmacht, ist auf weiter Flur allein.“ Aus Sicht Leharis, der auch dem erweiterten Präsidium des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) angehört, versucht Google - ähnlich wie in Frankreich und Belgien - die deutschen Verlage auseinanderzudividieren.
Der Verleger des „Reutlinger General-Anzeigers“ sagte, angesichts eines fehlenden ausdrücklichen Anschreibens gebe es aktuell keine Grundlage für eine Entscheidung seines Hauses. „Ich kann nur entscheiden, wenn ich eine Aufforderung habe.“ Eine allgemeine Fristsetzung durch Google genüge ihm nicht. Google interpretiert ein Stillschweigen zu der Einwilligungsaufforderung als „Nein“ und wird die betroffenen Verlagsangebote vom 1. August an nicht weiter in Google News auswerten.
Lehari, der auch Vizepräsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbands ist, unterstrich, dass die deutschen Verleger im September die Weichen für eine eigene Verwertungsgesellschaft stellen werden. Denkbar ist aber auch, dass die Verlage eine bestehende Verwertungsgesellschaft mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen.