Verwaltungsgericht: Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben
Schleswig (dpa) - Das gefällt Facebook: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Fan-Seiten in dem sozialen Netzwerk zu betreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch.
Die Unternehmen für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich.
Das Gericht entsprach damit drei Klagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Musteranordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Behördenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen. Im November 2011 hatte das ULD verfügt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unterstrich ihre Verfügung mit der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50 000 Euro.
Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall „in der Tat von grundsätzlicher Bedeutung ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkündung. Die Schleswiger Richter seien bundesweit die ersten, die sich mit dieser Frage beschäftigten. Auch sie sehen eine Datenschutz-Problematik bei Facebook. „Wir wissen schon, dass dort gegen Datenschutz verstoßen wird“, sagte Rosenthal. Das Verwaltungsgericht sei aber „kein Ersatz-Gesetzgeber“.
Datenschützer Weichert kündigte bereits an, über eine mögliche Berufung beraten zu wollen. „Das ist ärgerlich. Wir werden unsere Aufgabe aber weiter wahrnehmen“, sagte er. Er fügte hinzu: „Es kann nicht sein, dass die Nutzer des Internets derart rechtlos gestellt werden.“ Die Datenschützer seien nun auf ihre irischen Kollegen angewiesen, sagte Weichert. Dort sitzt die europäische Niederlassung von Facebook. Große Chancen sieht er aber nicht: „Wir wissen, dass die irischen Kollegen wenig willig sind, den Datenschutz durchzusetzen.“
Die Datenschützer hatten ihr Vorgehen damit begründet, dass Facebook von den Nutzern der Seite für Werbezwecke persönliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafür seien die Unternehmen mitverantwortlich. Fan-Seiten seien eine „bewusste Entscheidung von Unternehmen, einen datenschutzwidrigen Kanal zu verwenden“, sagte Weichert in der rund anderthalbstündigen Verhandlung.
Erleichterung herrschte nach der Entscheidung allerdings bei den Unternehmen. Die Aufregung um Fan-Seiten in Schleswig-Holstein sei unbegründet gewesen, sagte der Rechtsexperte der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Marcus Schween. Anderenfalls hätten den hiesigen Unternehmen Wettbewerbsnachteile gedroht. „Durch unsere Klage konnte der Schaden etwas begrenzt werden.“ Die Wirtschaftsakademie der IHK war eines der klagenden Unternehmen. Sie hatten vor Gericht argumentiert, die Datenerhebung durch Facebook können ihnen nicht zugerechnet werden.
Das ULD hält auch die Einbindung „Gefällt mir“-Knopfes auf den Websites von Unternehmen und öffentlichen Institutionen für rechtswidrig. Die Ablehnung des „Like-Buttons“ war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.