Derzeit sind gefälschte Abmahnungen in Umlauf. Betroffene sollten auf keinen Fall das darin geforderte Geld überweisen. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Stattdessen werden die Mails am besten ungeöffnet gelöscht.
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gibt es zwar tatsächlich, diese werden den Angaben nach aber immer per Post und nie per E-Mail verschickt. Im Gegensatz zu den Fälschungen wird bei echten Anwaltsschreiben der Verstoß genau beschrieben. Außerdem verlangen die Kanzleien eine Unterlassungserklärung. Schreiben mit solchem Inhalt müssen Verbraucher auf jeden Fall ernst nehmen.