Widerspruchsfrist gegen Streetside läuft ab

Mainz (dpa/tmn) - Vorabwidersprüche gegen Häuseransichten in Microsofts Kartendienst Bing Maps Streetside sind nur noch bis zum 30. September möglich. Anträge können online und auf dem Postweg versendet werden.

Bis zum 30. September sollten Hauseigentümer und auch Mieter, die Straßenansichten ihrer Immobilie oder Wohnung nicht im Internet wiederfinden möchten, aktiv werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Ein Widerspruch sei auch noch nach Ablauf der Frist möglich. Den berücksichtige Microsoft dann aber erst, wenn der Dienst schon freigeschaltet wurde und die jeweilige Fassade bereits online zu sehen war.

Wer jetzt noch aktiv wird, hat die Garantie, dass seine Immobilie bereits unkenntlich gemacht ist, wenn das Pendant zu Google Street View im Herbst online geht. Der Antrag auf „Unkenntlichmachung von Bildern vor der Veröffentlichung“ kann online gestellt werden. Alternativ bietet Microsoft die postalische Bestellung eines Formulars zum Vorabwiderspruch an.

Service:

Postalische Bestellung des Formulars: Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München