Fragen und Antworten Wie Sicherheitsbehörden Handys überwachen können
Berlin (dpa) - Die deutschen Sicherheitsbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Handys von Verdächtigen überwachen. In den meisten Fällen geht es nicht um das Abhören von Gesprächen, sondern um die Ortung der Geräte.
Wie können Sicherheitsbehörden den Standort eines Mobiltelefons ermitteln?
Moderne Smartphones können mit Hilfe von Satellitennavigationssystemen wie GPS oder GLONASS ihre eigene Position sehr präzise feststellen. Ermittler haben aber in der Regel keinen Zugriff auf diese Daten, sondern orten die Handys im Funknetz.
Wie funktioniert die Ortung im Mobilfunknetz?
Solange sich ein Mobiltelefon im Standby-Modus befindet, weiß der Provider nur grob, in welcher Gegend („Location Area“) sich ein Gerät befindet. Dieser Bereich kann mehrere Quadratkilometer und viele Funkstationen umfassen. Um den Standort genauer bestimmen zu können, senden die Sicherheitsbehörden eine „stille SMS“ an das Handy. Der Empfang der SMS bewirkt eine Rückmeldung des Mobiltelefons bei der Funkzelle. Der Provider sieht damit, in welcher Funkzelle genau das Telefon eingebucht ist und kann diese Information an die Behörden weiterreichen.
Bekommen die Betroffenen die Abfrage mit?
Nein, eine „stille SMS“ wird nicht im Display angezeigt und löst auch kein akustisches Signal aus. Für Android-Smartphones kann man allerdings unter bestimmten technischen Voraussetzungen mit Apps wie SnoopSnitch auch die „stillen SMS“ erkennen.
Funktioniert eine „stille SMS“ auch bei ausgeschalteten Handys?
Nein, das Mobiltelefon muss eingeschaltet und mit einer gültigen SIM-Karte im Netz eingebucht sein. Wenn sich ein Mobiltelefon im „Flugmodus“ befindet, kann es auch nicht mit einer SMS „angepingt“ werden.
Kann man mit „stillen SMS“ ein Bewegungsprofil erstellen?
Ja, wenn in kurzen zeitlichen Abständen „stille SMS“ gesendet werden, sieht man relativ genau, wo sich das Handy jeweils befindet. Die Ortung ist zwar nicht so exakt wie bei GPS, reicht aber häufig für die Ermittler aus.
Wie häufig setzen in Deutschland Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste die „stillen SMS“ ein?
Der Verfassungsschutz verschickte nach Angaben der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 etwas mehr als 103.000 „stille SMS“ zur Ortung von Handys. Beim Bundeskriminalamt wurde das Überwachungsinstrument in diesem Zeitraum fast 31.000 Male verwendet, bei der Bundespolizei knapp 38.000 Male. Die Zahlen beim Zoll und dem Bundesnachrichtendienst wurden von der Regierung als geheim eingestuft und nicht veröffentlicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen „stille SMS“ eingesetzt werden?
Es gibt keine gesetzliche Norm in Deutschland, die nach ihrem Wortlaut den Einsatz von „stillen SMS“ in Ermittlungsverfahren erlaubt. In der Strafprozessordnung sind allerdings im Paragraf 100i die erlaubten technische Ermittlungsmaßnahmen bei der Ermittlung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung festgeschrieben. Dazu gehört auch die Ortung der Handys. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof im Februar 2018 bestätigt, dass Ermittler „stille SMS“ einsetzen dürfen. Im konkreten Fall ging es um einen Angeklagten, der wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (PKK) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Wie sehen Datenschützer den Einsatz der „stillen SMS“?
Die Maßnahme wird von den meisten Datenschutzbeauftragten nicht grundlegend abgelehnt, die vorherrschende Praxis aber bemängelt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisierte beispielsweise die massenhafte Anwendung. Oftmals fehle die notwendige Dokumentation der Überwachung. Die Behörden seien außerdem den erforderlichen Benachrichtigungs- und Löschungspflichten nur unzureichend nachgekommen. Die erhobenen Daten müssen nach Abschluss der Ermittlungen „unverzüglich“ gelöscht werden.
Sind die Ermittler auf den Einsatz von „stillen SMS“ beschränkt?
Nein, sie können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch feststellen lassen, welche Mobilfunkgeräte zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle eingebucht waren. Dieses Instrument wird aber nur vergleichsweise selten verwendet, weil bei jedem Einsatz unter Umständen sehr viele Bürger betroffen sind. Für sehr zielgerichtete Einsätze stehen den Ermittlern auch sogenannte Staatstrojaner zur Verfügung, mit denen Geräte umfassend belauscht werden können.
Sind die „Staatstrojaner“ überhaupt einsatzbereit?
Nach einer langen Pannenserie bei der Entwicklung der Überwachungssoftware stehen den Ermittlern inzwischen drei Varianten eines „Staatstrojaners“ zur Verfügung. Neben einer Software für PCs (RCIS 1.0 Desktop) hat das BKA demnach auch eine Variante für Smartphones und Tablet Computer (RCIS 2.0 Mobile) entwickelt. Darüber hinaus dürfe das BKA auch die Software FinFisher/FinSpy einsetzen, teilte die Bundesregierung in Antworten auf Parlamentarische Anfragen mit. Das BKA hat demnach fast sechs Millionen Euro ausgegeben, um umstrittene Programme für eine Online-Durchsuchung entwickeln zu lassen, die jetzt einsatzbereit sind. Eingesetzt wurden die neu entwickelten Überwachungsprogramme aber offenbar bislang noch nie.