Wissen für „Pokémon“-Jäger: Versichern und Hausfriedensbruch

Berlin (dpa/tmn) - Ganze Horden von Pokémon-Jägern ziehen derzeit durch die Städte. Das Smartphone-Spiel hat sich innerhalb von wenigen Tagen zu einem richtigen Hype entwickelt. Doch einige rechtliche Dinge müssen Spieler beachten.

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SCHADEN: Wer ins Spiel versunken einen Schaden verursacht - ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - ist durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie greift aber nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

VERLETZUNG: Verletzt sich jemand selbst bei einem Unfall schwer, greift die private Unfallversicherung laut GDV bei bleibenden Gesundheitsschäden. Meist sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert. Dabei ist nicht entscheidend, ob man leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat. Behandlungskosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

VERKEHR: Fußgängern und Radfahrern, die gedankenverloren „Pokémon-Go“ spielen, drohen Bußgelder. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für sie, betont der GDV. Betreten sie die Fahrbahn, obwohl Seitenstreifen oder Gehwege vorhanden sind, werden mindestens 5 Euro fällig. Das gilt auch, wenn sie bei Rot über die Ampel gehen oder über Absperrungen klettern. Werden dadurch Unfälle verursacht, wird es noch teurer. Radler müssen sich auf 25 Euro bei Handynutzung einstellen.

KINDER: Eltern schränken bei „Pokémon-Go“ besser die In-App-Käufe ein. Bei iOS funktioniert das übers Deaktivieren, bei Android können sie die Käufe per Passwort schützen. Darauf weist die Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ hin. Bei „Pokémon Go“ verschmelzen die reale und die virtuelle Welt. Das kann Kinder dazu verleiten, die Zeit zu vergessen. Eltern vereinbaren mit dem Kind am besten feste Zeiten, die es mit dem Smartphone am Stück verbringt, etwa eine Stunde. Dabei sollte auch einkalkuliert werden, wie viel Zeit die Kinder außerdem noch vor dem Fernseher und der Spielkonsole sitzen. Ein Kompromiss kann sein, Kinder eine gewisse Anzahl an Items sammeln zu lassen und somit nicht zum Spielverderber zu werden.

HAUSFRIEDENSBRUCH: Einfach über die Mauer springen, um das Monster zu jagen? Das geht nicht, denn wer sich ohne Befugnis auf einem Grundstück aufhält, begeht eine Straftat. Dazu gehört bereits das Betreten eines Vorgartens, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In solchen Fällen drohen dem Spieler unter Umständen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr - die Straftat wird jedoch nur nach einer Anzeige verfolgt. Der Eigentümer muss die Person, die unerlaubt über den Rasen läuft, zunächst auffordern, das Grundstück zu verlassen. Erst wenn sie sich weigert oder nicht reagiert, kann er die Polizei rufen.

FAKE-APPS: Wer beim „Pokémon Go“-Hype dabei sein möchte, sollte vor Fake-Apps auf der Hut sein. Neben der Original-App von Niantic finden sich sowohl im offiziellen Google Play Store als auch auf anderen Plattformen oder Seiten immer wieder Fake-Apps, die bis auf den Namen nichts mit dem Spiel gemein haben und im schlimmsten Fall das Smartphone oder Tablet ausspionieren, warnt der Online-Fachdienst „Heise Security“. Sie geben sich entweder als das Original-Game aus oder geben vor, ein Hilfs-Tool zu sein. Die unter falscher Flagge segelnde Schadsoftware habe es meist auf Nutzerdaten abgesehen oder versuche, teure Premium-SMS zu versenden. Einzelne Apps sperrten das Gerät mit dem Ziel, Lösegeld vom Nutzer zu erpressen. Insgesamt seien bislang schon mehr als 200 Fake-Aps aufgetaucht.