Zum Löschen von Netzinhalten Seitenbetreiber kontaktieren
Berlin (dpa/tmn) - Die Löschung aus den Suchmaschinenergebnissen lässt peinliche oder diskriminierende Inhalte nicht verschwinden. Im Netz bleiben sie trotzdem. Deshalb sollten immer zuerst die Seitenbetreiber zum Löschen aufgefordert werden.
Wer peinliche oder diskriminierende Inhalte zur eigenen Person aus dem Netz entfernt haben möchte, sollte zuerst den Betreiber der entsprechenden Webseite kontaktieren. Wie die Zeitschrift „Computerbild“ (Ausgabe 22/2014) berichtet, können nur Webseitenbetreiber Daten tatsächlich löschen. Erst wenn das nicht funktioniert, kann unter Umständen per Antrag bei Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder Bing der Verweis auf die Inhalte aus dem Suchindex entfernt werden.
Die Löschung aus dem Suchindex lässt die Inhalte nicht verschwinden, sie tauchen bloß nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigenen Namen auf, wenn danach über eine Suchmaschine recherchiert wird. Zudem löschen die Suchmaschinenbetreiber nicht wahllos - der Antragsteller muss seinen Wunsch begründen und seine Identität nachweisen. Die Löschungen nach dem sogenannten Recht auf Vergessenwerden funktionieren den Angaben nach nur für Suchergebnisse in europäischen Ländern. Wem eine deutsche Internetseite gehört, lässt sich über die Webseite der Adressverwaltung Denic ermitteln.
Möchte ein Nutzer die Löschung eines diskriminierenden oder rechteverletzenden Videos auf Googles Videoplattform Youtube erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten. Inhaber eines Googlekontos müssen sich dafür beim Dienst anmelden und unterhalb des Videos auf die „Mehr“-Schaltfläche klicken, anschließend auf „melden“. Dann wird bei der Option „Verletzt meine Rechte“ ein Häkchen gesetzt und im aufklappenden Menü ein passender Punkt ausgewählt. Wird die Datei nicht innerhalb weniger Tage gelöscht oder hat man kein Googlekonto, wendet man sich am besten direkt an Youtube.
Auch Facebook gibt Nutzern die Möglichkeit, Inhalte zu blockieren oder zu sperren, setzt dabei aber in erster Linie auf die Kommunikation der Nutzer untereinander. Wenn ein Mitglied sich auf Anfrage weigert, Fotos oder Nachrichten zu löschen, die Rechte anderer verletzen, kann der Betroffene sich direkt an das Unternehmen wenden und sich dort für eine Entfernung der Inhalte einsetzen. Doch auch hier gilt: Entfernt wird nicht, was nur unliebsam ist. Es müssen schon konkrete Gründe für eine Löschung von Daten existieren - etwa Nacktheit, Hassreden oder Bedrohung.