Folgen von Starkregen im Vorfeld bedenken

Wohnungen im Untergeschoss unterhalb des Straßenniveaus sind naturgemäß besonders gefährdet.

Marlene Pfeiffer FREISTELLER

Foto: Fischer, A. (f22)

Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Deren Abwasserkanäle können dann die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterlässt Zerstörung an Wänden, Böden und Einrichtung. Zum Schutz vor Rückstau gibt das Projekt Haus- und Grundstückentwässerung die passende Hilfestellung, so Marlene Pfeiffer von der Beratungsstelle in Wuppertal. Sie hat noch weitere Tipps, zum Beispiel die Starkregenkarte der Stadt: www.wuppertal.de/starkregen
Grundsätzliche Schutzvorkehrungen: Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Von daher sollte schon bei der Bauplanung auf vermeidbare Abflüsse verzichtet werden. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen.
Rückstauklappen blockieren: Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette kann dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare und Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Besser ist, Hygieneartikel und andere feste Stoffe in einem kleinen Mülleimer zu sammeln und über den Hausmüll zu entsorgen.

Fachmännischer Einbau: Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekten mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Regelmäßige Wartung: Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden.

Richtige Versicherung: Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Weitere Infos unter der Rufnummer 0211/3809-300 oder unter der e-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw