Haus und Grund über Sturmschäden
Sturmtief Ylenia hat NRW Windböen in Orkanstärke beschwert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Haus und Grund Wuppertal und Umgebung informiert, wie Hauseigentümer sich verhalten sollten und welche Versicherungen einspringen.
„Sturmschäden am Haus reguliert die Wohngebäudeversicherung, sobald der Wind mindestens die Windstärke 8 erreicht hat“, erklärt Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von Haus und Grund Wuppertal und Umgebung. Mit einer angesagten Windstärke 10 bis 12 erreicht Sturmtief Ylenia diese Werte locker. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Hermann Josef Richter. „Machen Sie Beweisfotos. Erst nach der Meldung sollte man in Absprache mit der Versicherung einen Handwerker beauftragen, die Schäden zu reparieren.“
Nicht alle Schäden sind gleich offensichtlich. „Hauseigentümer sollten ihre Immobilie nach einem Sturm genau inspizieren, um auch kleinere Schäden zu entdecken“, rät Richter. „Wer kleine Schäden gleich repariert, verhindert, dass große und teure Schäden daraus entstehen.“
Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume das Haus beschädigt haben, zahlt immer die eigene Wohngebäudeversicherung – egal, ob es der eigene Baum war oder der vom Nachbarn. Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. „Aber Vorsicht: Wenn ein nachweislich morscher Baum auf das Auto des Nachbarn gefallen ist, muss der Baumeigentümer das bezahlen“, gibt Silke Kessel zu bedenken. Die Geschäftsführerin von Haus und Grund Wuppertal und Umgebung ergänzt: „In diesem Fall hilft eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung.“
Falls Hausrat wie Möbel oder Elektrogeräte durch den Sturm kaputt gegangen ist, zahlt die Hausratversicherung. Allerdings müssen die beschädigten Gegenstände während des Sturms im Haus gestanden haben. „Falls ein Mieter eine ihm gehörende Markise oder Antenne außen angebracht hat, zahlt seine Hausratversicherung das trotzdem“, so Silke Kessel.
Ein Sturmtief wie Ylenia geht meist auch mit starkem Regen einher. Schäden durch Starkregen oder Hochwasser lassen sich mit einer Elementarschadenversicherung abdecken. Red