Analyse der NRW-Bank zum Wohnungsmarkt Zahl preiswerter Wohnungen sinkt
NRW-Bank prognostiziert Halbierung bis 2035.
In Mönchengladbach gibt es immer mehr Wohnungen, allerdings haben Menschen mit wenig Einkommen davon nicht allzu viel. Denn der Anteil an preisgebundenen Wohnungen ist erneut gesunken. Wie die NRW-Bank in ihrem jüngsten Wohnungsmarktprofil berechnet hat, ist die Zahl an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern insgesamt in der Stadt auf genau 82 423 Einheiten im Jahr 2017 gestiegen. Im Jahr 2008 waren es noch 76 660 Wohnungen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 7,5 Prozent. Im selben Zeitraum ist der Anteil der mit staatlichen Mitteln geförderten und deshalb mietpreisgebundenen Wohnungen deutlich gesunken. 2008 waren es 9041 preisgebundene Wohnungen, 2017 waren es noch 7122 gewesen. Davon werden nach Berechnungen der NRW-Bank bis zum Jahr 2035 weitere 3800 aus der Mietpreisbindung fallen.
Der Anteil an Sozialwohnungen liegt bei 8,6 Prozent
Wie schwierig die Lage in Mönchengladbach ist, zeigt ein Vergleich mit NRW. Der Anteil an Sozialwohnungen in allen Mehrfamilienhäusern liegt in Mönchengladbach bei 8,6 Prozent. Landesweit sind es 9,4 Prozent. Und das obwohl in Mönchengladbach viele Menschen nur ein geringes Einkommen haben. Es gibt rund 19 300 Bedarfsgemeinschaften (also Familien, die Hartz IV beziehen). 14,9 Prozent der Gladbacher leben von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, NRW-weit sind das nur 9,4 Prozent. Allein im Jahr 2017 beantragten 1722 Haushalte einen Wohnberechtigungsschein.
Martin Dalz, Geschäftsführer im Verein Wohlfahrt, kennt die negativen Folgen, die die Entwicklung des Wohnungsmarkts für Menschen mit geringen Einkommen hat: Er plädiert dafür, eine Quote einzuführen, die Investoren bei Neubauten verpflichten, einen bestimmten Anteil sozial geförderter Wohnungen zu errichten. In anderen Städten, etwa in Düsseldorf, gibt es solche Quoten seit langem.
„Damit verbunden müsste aber eine andere Forderung sein“, so Dalz. Die so genannte Kostenmiete, die ein Vermieter maximal bei sozial geförderten Wohnungen verlangen darf, liegt über dem Satz, der über Jobcenter und Grundsicherung übernommen wird. Für diese Differenz müsse es Ausnahmen geben.