Mönchengladbach. Konnte keinen Elch erschießen: Mann verklagt Jagdreiseanbieter

Mönchengladbach. · Der Jäger zahlte 4000 Euro für die Reise nach Weißrussland.

Nur wenige Minuten dauerte am Freitag ein Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach um eine nicht wunschgemäß verlaufene Elchjagd in Weißrussland. Ein Hobbyjäger hatte einen Jagdreisen-Anbieter aus Mönchengladbach zur Zahlung von 1500 Euro Schadenersatz verklagt, der Streitpunkt: ein seiner Meinung nach nicht geschossener Elch. Laut Klage habe der Mann bei der Jagd zwar auf einen „geringen Elchbullen“ geschossen, diesen jedoch nicht getroffen. Es habe weder „typische Einschlaggeräusche noch Blutspuren“ gegeben. Der Reiseveranstalter hält dagegen und erklärt, in einem Sumpfgebiet sei ein angeschossener Elch aufgefunden worden. Dieser sei vorpräpariert und dem Jäger zugeschickt worden. Dessen Annahme verweigerte der Mann jedoch.

Laut Gericht hatte sich das Reiseunternehmen vertraglich verpflichtet, dem Kläger die Chance zum Abschuss eines Elchs zu geben. In den knapp 4000 Euro Kosten für die fünftägige Reise seien unter anderem die Vollpension, ein Dolmetscher sowie die Jagd auf einen Elch enthalten gewesen. Für den Fall, dass der Kläger keine Gelegenheit zum Schuss bekommen sollte, sollten 1500 Euro des Reisepreises erstattet werden. Für den Fall, dass ein Elch mit einem Trophäengeweih unter sechs Kilo erlegt würde, sollte der Kläger 500 Euro zurückerhalten.

Der Jagdreiseveranstalter geht laut Gericht davon aus, dass der Kläger sehr wohl Gelegenheit zum Schuss erhalten habe. Laut Anwalt des Klägers sei der Elch zu klein gewesen, daher habe der begleitende Berufsjäger diesen zunächst nicht zum Abschuss freigegeben. Erst als sein Mandant ihn darauf hingewiesen habe, dass das Tier lahme, sei der Kläger zum Schuss gekommen.

Der Mann beharrt nun auf seinem Anspruch. Er bekräftigt, dass er keine Chance auf einen Abschuss gehabt habe, das Tier sei teilweise von Grün bedeckt gewesen. Er habe jedoch einen Anspruch auf den Schuss, die fehlende Trophäe belege die fehlende Chance. Bei der ihm übersandten Trophäe habe es sich nicht um das Tier gehandelt, auf das er geschossen habe, dies sei ein Schaufelelch gewesen, das zugesandte Geweih sei das eines Stangenelches gewesen. Der Rechtsanwalt des Mannes wurde deutlich: „Mein Mandant wurde geleimt.“

Laut Richter habe jedoch „die Chance auf den Schuss bestanden“, dies sei unstrittig, da der Kläger selbst erklärt habe, dass er auf einen Elch geschossen habe. Dabei sei unerheblich, ob „eine Chance aussichtsreich“ sei. Daher habe die Klage laut Richter wenig Aussicht auf Erfolg, er stellte in Aussicht, dass sie als unbegründet abgewiesen werden könne. Die Entscheidung wird für den 27. September erwartet.