Theater Wenn das Publikum über Sterbehilfe entscheidet
DÜSSELDORF/BERLIN · Gibt es das Recht eines gesunden Menschen, mit Hilfe eines Arztes aus dem Leben zu scheiden? Ist Beihilfe eines Mediziners zur Selbsttötung erlaubt? Ja. So auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres.
In aufgeklärten Staaten, in denen Selbstbestimmung und das Recht des Einzelnen im Vordergrund steht, fast eine Selbstverständlichkeit.
Das Publikum stimmt ab – mit grünen und roten Karten
Nicht im Fall des Witwers Richard Gärtner. Nach 42 Ehejahren hat der 78-Jährige seine Frau und damit seinen Lebensmittelpunkt verloren. Er ist zwar körperlich und psychisch fit, hat tagelang mit seinen Söhnen die Frage des Suizids erörtert. „Er ist nicht depressiv, sondern nur traurig“, so die Diagnose des Hausarztes. Er soll Herrn Gärtner Natrium-Pentobarbital verabreichen – ein Medikament, das ihn in Frieden sterben lässt. Darüber verhandelt nun der Deutsche Ethikrat. In der Theorie nämlich soll ein Sachverständigenrat im Einzelfall über den Erhalt des Gifts entscheiden. Im Düsseldorfer Schauspielhaus besteht dieser Rat aus dem Publikum, das am Eingang rote und grüne Stimmkarten erhält.
So die Ausgangslage im neuen Theaterstück „Gott“ von Ferdinand von Schirach. Von Hause Strafverteidiger, hat er in seinem Buch „Kaffee und Zigaretten“ (2019) unter anderem von Depressionen in seiner Jugend und Selbstmord-Gedanken erzählt. Groß ist das Interesse an diesem Sujet und an dem Erfolgsautor, der bereits mit „Terror“ interaktives Theater einführte, das in den meisten deutschsprachigen Theatern gespielt wurde. Bei „Terror“ wurde im Laufe eines (auf der Bühne gespielten) Prozesses von den meisten Besuchern ein Pilot freigesprochen: Er hatte ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen, das auf ein Fußballstadion zusteuerte.
Und „Gott“ wurde gleich in zwei Städten uraufgeführt: Im Berliner Ensemble in der Regie des dortigen Hausherrn Oliver Reese, in Düsseldorf von Robert Gerloff. Bei der Premiere in Düsseldorf erhielt Herr Gärtner am Ende 50 Ja- (bei 17 Nein-Stimmen) und damit das Recht zum vom Arzt assistierten Freitod. In Berlin gingen erst zögerlich Hände nach oben, die Schauspieler schätzen, eine Mehrheit der Zuschauer sei dafür. Dort spricht Elisabeth Gärtner (gespielt von Josefin Platt) statt Richard Gärtner vor.
Das Ergebnis der Abstimmung in Düsseldorf war keine Überraschung. Wolfgang Reinbacher spielt den lebensmüden Gärtner überzeugend und glaubhaft, obwohl er gar nicht auf der Bühne steht. Sein Gesicht wird per Live-Kamera überlebensgroß auf den Hintergrund projiziert. Über Reinbachers Kopf wird quasi hinwegverhandelt. Nachdem Gärtner präzise und unaufgeregt seine Argumente und persönlichen Beweggründe für den Suizid dargelegt hatte, wäre wohl kaum jemand im Saal gewesen, der diesem aufgeweckten, intelligenten, älteren und ernsten Herrn das Medikament verweigert hätte.
Doch zum Abstimmen benötigt man Fakten und verschiedene Standpunkte der Sachverständigen. Vertreter der Medizin, der Kirche und Jurisprudenz halten nacheinander zum Teil engagierte, manchmal ziemlich lange Vorträge, in denen sie ihr Wikipedia-Wissen über Sterbehilfe-Vereine in der Schweiz und den Benelux-Ländern nutzen, um für oder gegen die Sterbehilfe plädieren. Der Sprecher des Ärztebundes Sperling (Andreas Grothgar) droht nicht nur ständig mit dem Hippokrates-Eid und Zahlen – wie 90 bis 95 Prozent der Selbstmörder seien psychisch erkrankt. Für ihn ist die Palliativ-Medizin das Wichtigste, um Menschen in Würde sterben zu lassen. Die juristischen Aspekte werden von Frau Litten (Hanna Werth) und Frau Keller vom Ethikrat (Friederike Wagner) detailliert, sachlich und ziemlich trocken abgewogen. Dabei versuchen die Darsteller die Fakten nicht aufzusagen, sondern sie retten mit emotionalem Engagement und Debattierlust über Über-Längen des manchmal öden Textes hinweg.
Eine zentrale Rolle spielt Gärtners Verteidigerin Biegler (Cathleen Baumann): Sie reizt in Rede-Duellen mit Ärztebund-Chef Sperling und Bischof Thiel (Thomas Wittmann) das Recht auf Selbstbestimmung aus. Scharfzüngig und mit brillanter Polemik hebelt sie genüsslich die theologisch begründete Ablehnung der Sterbehilfe des Bischofs aus. Er flüchtet sich in den für viele Christen unabdingbaren Schutz des auch ungeborenen Lebens und schließlich in „Leben ist Leiden“. Der Kirchenmann verzweifelt an Frau Bieglers Rhetorik. Stellenweise spürt man, dass sie für ihn einen Advocatus Diaboli (Anwalt des Teufels) verkörpert. Sicherlich die spannendsten Momente der pausenlosen zwei Stunden.
Zuweilen wirkt das Stück
wie ein Zeitungskommentar
Zuweilen wirkt von Ferdinand von Schirachs neues Theaterstück wie ein Pro- und Contra-Kommentar in der Zeitung. Es werden Argumente ausgetauscht, Fachbegriffe erklärt, Rechtslagen erklärt, Zahlen genannt.
Egal, wie man in der Sache Gärtner abstimmt, egal, wie spröde der Text sein mag – am Ende verlässt man das Theater mit gespaltenen Gefühlen. Was passiert, denkt man, wenn gesetzlich geregelte Sterbehilfe eines Tages missbraucht wird? Zum Beispiel dann, wenn die Pflege von alten, gebrechlichen Menschen immer teurer wird und die Nachkommen vor existenzbedrohende, finanzielle Probleme stellt? Oder: Wie können wir, trotz legaler Sterbehilfe, verhindern, dass wir nicht irgendwann wieder, wie einst die Nazis, über ‚unwertes Leben‘ reden?