Berner Museum erbt auch Gurlitts Salzburger Bilder

Bern/München (dpa) - Das Kunstmuseum Bern soll nach Angaben seines Direktors Matthias Frehner auch die wertvolle Salzburger Sammlung von Cornelius Gurlitt erben.

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„Es heißt, dass wir alles erben, die kompletten Sammlungen, also den beschlagnahmten Teil und die Bilder in Gurlitts Salzburger Wohnung“, sagte Frehner im Interview der „Welt“. Außerdem gebe es „Liegenschaften und ein gewisses Barvermögen“.

Der Salzburger Fund ist nach allgemeiner Expertenmeinung der weitaus wertvollere Teil der Gurlitt-Kollektion. Er wurde erst Anfang Februar in Gurlitts verwahrlostem Haus in Salzburg sichergestellt. Über 200 Bilder umfasst die Sammlung, darunter ein auf eine hohe zweistellige Millionensumme geschätztes Ölgemälde von Monet sowie andere Impressionisten-Werke. Nach Angaben Frehners lagern die Bilder derzeit in Wien, deutsche Behörden hatten nie Zugriff darauf.

Ob das Museum die Erbschaft antreten will, sei aber noch nicht ganz klar. „Ich habe schon das Gefühl, dass es sich lohnt, das Geschenk anzunehmen“, sagte Frehner der „Welt“. „Ich weiß aber auch, dass wir uns Probleme einhandeln, von denen ich heute noch nicht sagen kann, wie wir sie lösen können.“

Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Frehner: „Das Ganze muss sich lohnen. Der Teil der Sammlung, der Hauptwerkcharakter hat, muss so groß sein, dass er alle anderen Aufwendungen wert ist.“ Gurlitts Testament schreibe nicht vor, dass die Sammlung zusammenbleiben müsse, sagte er der „SZ“. Möglich sei auch der Verkauf von Werken.

Die umfassende Provenienzrecherche könne sein Haus sich nicht leisten, sagte Frehner der „Welt“. „Wir wären zu dieser Arbeit gar nicht in der Lage.“ Die Leiterin der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, Ingeborg Berggreen-Merkel, hat dem Museum bereits die Zusammenarbeit angeboten.

Am Mittwoch, einen Tag nach dem Tod des 81 Jahre alten Kunstsammlers, war bekanntgeworden, dass Gurlitt das Schweizer Museum in seinem Testament zum Alleinerben eingesetzt hat. Das bayerische Kunstministerium prüft, ob die Bilder ins Ausland gebracht werden dürfen, oder ob das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) in einzelnen Fällen dagegen spricht.

Beim zuständigen Amtsgericht München war das Testament Gurlitts, das er von einem Notar in Baden-Württemberg aufsetzen ließ, am Freitag noch nicht eingegangen. „Wir warten auf das Testament“, sagte eine Sprecherin.