DGB wirft Museen Umgehung des Mindestlohns vor
Berlin (dpa) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Museen in Deutschland vorgeworfen, immer wieder das neue Mindestlohngesetz zu umgehen.
Betroffen seien Volontäre in Museen, sagte der Leiter der Abteilung Beamte und Öffentlicher Dienst beim DGB-Bundesvorstand, Karsten Schneider, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro.
„Volontariate sollen fit machen für die Laufbahn des Kurators an öffentlichen Museen“, erläuterte Schneider. „Doch ein Großteil der Museums-Volontariate sind offenbar keine, denn es liegt nicht einmal ein Ausbildungsplan vor“, kritisierte er. „Wenn es sich nicht um regulär nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst zu entlohnende Arbeit handelt, sind solche Stellen als Praktika zu werten“, so Schneider. „Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn.“ Stattdessen sei geringere Bezahlung entsprechend der Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst üblich.
Der Präsident des Deutschen Museumsbundes, Eckart Köhne, sagte, der Museumsbund setze sich seit Jahren für angemessene Bezahlung ein. Die Organisation fordere für das wissenschaftliche Volontariat die Eingruppierung in den Tarifvertrag bei 13. „Wir unterstützen entschieden die Initiative „Vorbildliches Volontariat“ unseres Arbeitskreises Volontariat, die sich den Forderungen des Leitfadens anschließt.“