Entscheidung im Streit um Schlemmers Erbe
Werke des Bauhaus-Künstlers dürfen von der Familie versteigert werden.
Düsseldorf. Seit Jahren streiten die Erben des Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer um seinen Nachlass. Ein Teil der Familie möchte die Werke des 1943 verstorbenen Malers und Bildhauers versteigern lassen. Enkelin Janine aber will die Kunstwerke für die Nachwelt erhalten. Am Freitag musste sich das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit dem Fall in einem Randaspekt beschäftigen.
Das Land Nordrhein-Westfalen wollte nämlich unter allen Umständen verhindern, dass drei berühmte Werke Schlemmers ins Ausland verkauft werden, als sie von einem Kölner Auktionshaus angeboten wurden. Kurzerhand erklärte das Land die Arbeiten Sechs-Köpfe-Fries, die Skulptur „Abstrakte Figur (Freiplastik G) und „Bauplastik R, 1919“ zum national wertvollen Kulturgut.
Doch das Gericht gab der Klage der Erben recht. Der Richter führte aus, dass das Land NRW für die Eintragung der Kunstwerke nicht zuständig gewesen sei. Nach dem Kulturschutzgesetz hätten sie in dem Land in das Verzeichnis eingetragen werden müssen, wo sie sich befanden, als das Gesetz in Kraft trat. Und im Fall von Oskar Schlemmer war dies das Land Baden-Württemberg, wo sich die Werke bis zum Transport in die Kölner Galerie befanden.
Die Auktion in Köln war allerdings in letzter Minute durch das Oberverwaltungsgericht München gestoppt worden. Die aus verschiedenen Museen — vor allem in Stuttgart — stammenden Werke sind seitdem in Verwahrung. Der Konflikt blockiert seit Jahren umfassende Ausstellungen zu Schlemmers Werk des figürlichen Konstruktivismus.