Grütters weist Kritik an Kulturgutschutzgesetz zurück
Berlin (dpa) - Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die Kritik an dem von ihr geplanten Gesetz zum Schutz von Kulturgütern zurückgewiesen. Derzeit kursiere durch Indiskretionen nur ein noch nicht endgültiger Referentenentwurf, erklärte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Berlin.
Ziel sei die Bewahrung von national wertvollen Kunstwerken. „Schutz heißt in meinen Augen nicht Enteignung“, betonte sie.
Unter der Überschrift „Totreguliert“ protestierten unterdessen mehr als 250 Galeristen, Kunsthändler und Sammler gegen die Pläne. Das Gesetz würde den deutschen Kunsthandel und den musealen Leihverkehr restriktiv kontrollieren und behindern, heißt es in dem vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler unterstützten Offenen Brief. Es stehe auch dem im Grundgesetz garantierten freien Warenverkehr diametral entgegen.
Grütters zeigte sich „irritiert“ wegen der Vorwürfe. In die Anhörungen zu dem Gesetzesvorhaben sei der Kunsthandel kontinuierlich eingebunden gewesen. Sie habe stets alle dazu aufgerufen, Formulierungsvorschläge zu machen. „Ich bin nach wie vor sehr offen für Änderungen“, betonte sie.
Die geplante Verschärfung der Vorschriften hatte noch vor der Befassung im Parlament einen Proteststurm ausgelöst. Der Künstler Georg Baselitz und die Enkelin des Malers Max Beckmann (1884-1950) kündigten an, wegen möglicher Ausfuhrbeschränkungen ihre Leihgaben aus deutschen Museen zurückzuziehen.
Nach Angaben von Grütters wird zeitgenössische Kunst jedoch gar nicht als national wertvolles Kulturgut eingetragen. Ausnahme sei ein einziges Werk von Günther Uecker. Auch bei Leihgaben an die Museen könnten die Leihgeber der „Unterschutzstellung“ widersprechen. „Das kann Herr Baselitz auch tun“, erklärte sie.
Die Staatsministerin stellte in Aussicht, sich nach der Behandlung des Themas im Kabinett noch einmal mit dem Verband zusammenzusetzen. Sie bedauere es, dass Debatte derartige Verwerfungen ausgelöst habe, eine Versachlichung sei „bitter nötig“.
Ziel der Gesetzes ist laut Grütters auch ein Anpassung an EU-Regeln. Frankreich und Italien hätten wesentlich schärfere Vorschriften.