Kulturgutschutzgesetz vom Kabinett verabschiedet

Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern hat die erste politische Hürde genommen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), der damit zur weiteren Beratung in den Bundestag geht.

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Die Verabschiedung im Plenum ist für kommendes Frühjahr geplant.

Mit dem Gesetz soll national wertvolles Kulturgut vor einer Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Einfuhr von geraubten und geplünderten Kunstschätzen vor allem aus Kriegs- und Krisengebieten zu erschweren.

„Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes setzen wir eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um“, erklärte die Staatsministerin. Der Deutsche Kulturrat begrüßte den Beschluss. Der Entwurf zeige, dass Grütters in den vergangenen Monaten sehr genau zugehört habe.

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler bekräftigte dagegen seine Kritik. Statt den Kunsthandel zu fördern, bringe das Vorhaben sowohl im europäischen wie im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile, sagte Verbandschef Kristian Jarmuschek der dpa.

Bei Künstlern, Sammlern und Galeristen waren die Pläne schon seit Monaten auf teils heftige Kritik gestoßen. Sie fürchten zusätzliche Bürokratie und Handelshemmnisse, einige sprachen gar von „Enteignung“. Der deutsche Starkünstler Georg Baselitz hatte aus Protest Leihgaben in deutschen Museen abhängen lassen.

Das Kölner Kunsthaus Lempertz wird fünf Werke des expressionistischen Malers August Macke (1887-1914) im Auftrag der Erben versteigern. „Die Macke-Erben befürchten, dass sie mit dem Nachlass auf die Liste des schützenswerten Kulturguts geraten könnten“, sagte Auktionator Henrik Hanstein der „Süddeutschen Zeitung“. „Danach könnten die Werke nicht mehr exportiert werden und würden dadurch erheblich an Wert einbüßen.“

Von einem Ausfuhrverbot betroffen ist laut Gesetzentwurf künftig Kulturgut, das „besonders bedeutsam“ für das kulturelle Erbe Deutschlands ist und dessen Abwanderung einen „wesentlichen Verlust“ für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Werke lebender Künstler dürfen allerdings nur mit deren Zustimmung eingetragen werden, heißt es ausdrücklich.

Zudem muss künftig grundsätzlich bei der Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur im EU-Ausland, nicht aber im Binnenmarkt nötig. Laut Entwurf sind etwa Gemälde betroffen, wenn sie älter als 70 Jahre sind und auf mehr als 300 000 Euro geschätzt werden. Grütters betonte, sie stehe als Kulturstaatsministerin in der Verantwortung, das kulturelle Erbe zu schützen - „so, wie es alle Länder weltweit tun und wie es auch das Grundgesetz will und fordert“.

Schon mehrfach gab es Hinweise, dass Sammler aus Furcht vor den bevorstehenden Regelungen wertvolle Werke ins Ausland bringen. Der Lempertz-Auktionator Hanstein bestätigte der dpa, beim Vorgehen der Macke-Erben handele es sich nicht um einen Einzelfall. Viele Betroffene überlegten, ihre Sammlungen ins Ausland zu bringen, vor allem in die Benelux-Länder. Zwar halte er diese Reaktion für verfrüht, aber: „Was bislang schon abgeflossen ist, ist furchterregend.“ Er wisse von Werken im Gesamtwert von mehr als 100 Millionen Euro.