Gericht erlaubt Jugendlichen Bushido-Konzert

Koblenz (dpa) - Jugendliche dürfen ein Konzert des Rüpel-Rappers Bushido in Koblenz besuchen - das haben Richter ihnen erlaubt. Die Stadt Koblenz darf Jugendlichen laut Urteil nicht verbieten, an diesem Samstag zum Bushido-Konzert zu gehen.

Außerdem können nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts auch zehn bis 13 Jahre alte Kinder in Begleitung ihrer Eltern das Konzert besuchen, wie das Gericht am Freitag in Koblenz mitteilte.

Die Stadt hatte zuvor vom Konzertveranstalter gefordert, Minderjährigen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten Zutritt zu gewähren. Kinder unter 14 Jahren sollten gar nicht den Auftritt von Bushido sehen dürfen. Dagegen hatte der Veranstalter Widerspruch eingelegt.

Kindern die Teilnahme am Konzert zu verbieten, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Denn ob die „zweifelsohne derbe Gossensprache einiger Titel Bushidos“ Kindern zuzumuten sei, liege in der Entscheidung der Eltern. Der Staat dürfe nur dann eingreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet sei.

Der Rapper Bushido stand zuletzt in Berlin vor Gericht, weil er einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes als „Vollidioten“ beschimpft haben soll. Zuvor war er wegen Beleidigung eines Polizisten bei einer Verkehrskontrolle zu 10 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden.