Gericht: Sequenz in Sabrina-Setlur-Song abgekupfert

Hamburg (dpa) - Die Komponisten des Sabrina-Setlur-Songs „Nur mir“ haben laut einem Gerichtsurteil den Hintergrund-Rhythmus von einem Stück der Musikgruppe Kraftwerk abgekupfert und gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das urteilte das Hamburger Oberlandesgericht, wie die Pressestelle mitteilte.

Demnach kopierten die Komponisten eine zwei Sekunden lange Sequenz aus dem 1977 entstandenen Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ und legten diese als Dauerschleife unter den Hip-Hop-Song. Den hatte die deutsche Künstlerin Sabrina Setlur (37) im Jahr 1997 eingesungen.

Die Beklagten könnten sich nicht auf das Recht zur freien Benutzung berufen, weil sie in der Lage gewesen wären, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen, entschied der Senat.

Die Aufnahmen von „Nur mir“ dürfen dem Urteil vom Mittwoch zufolge nicht weiter in Umlauf gebracht werden. Der Rechtsanwalt von Setlurs Plattenfirma 3p, Udo Kornmeier, wollte das Urteil nicht kommentieren, solange ihm die Begründung noch nicht vorliegt.

Der Streit beschäftigt bereits seit 2004 die Justiz und ist durch mehrere Instanzen gegangen. Das Gericht ließ auch jetzt Revision zu.