Klage gegen Michael Wendler: Frank Wendler will "Der Wendler" sein
Ein Hobby-Sänger aus Velbert hat den Schlagerkönig verklagt. Er will ihm den Künstlernamen verbieten lassen.
Düsseldorf/Velbert. Frank Wendler heißt Frank Wendler. Schon immer. Michael Wendler, den seine Fans nur „Der Wendler“ nennen, heißt dagegen in Wirklichkeit Michael Skowronek und hat sich den Künstlernamen erst 1998 zugelegt, als er seinen ersten Plattenvertrag bekam.
Seit Mittwoch muss sich das Düsseldorfer Landgericht damit beschäftigen, wer denn nun „Der Wendler“ ist. Denn der Gashändler (52) aus Velbert hat den Schlagerstar verklagt und möchte am liebsten, dass der seine Hits wie „Sie liebt den DJ“ bald wieder unter seinem richtigen Namen schmettert.
„Ich bin der wahre Wendler“, behauptet der Unternehmer, der schon seit 25 Jahren mit Begeisterung Schlager, Country-Songs, aber auch eigene Kompositionen auf die Bühne bringt. Überall, wo man ihn lässt: „Und ich habe mich von Anfang an ’Der Wendler’ genannt.“ Dabei ist es nicht geblieben, denn Frank Wendler ließ sich den Markennamen „Der Wendler“ eintragen. Und da begannen die Auseinandersetzungen mit dem Schlagerstar.
Denn der wollte dem Gashändler den Markennamen streitig machen. Inzwischen ist geklärt, dass sich „Der Wendler“ nicht schützen lässt. Im Gegenzug hat der Hobby-Musikant nun zurückgeschlagen und den Liebling der weiblichen Ballermann-Gäste verklagt, immerhin auf 50 000 Euro.
Er möchte am liebsten, dass der Star seinen Künstlernamen gar nicht mehr nutzen darf — weil er ja auch nicht so heißt. Besonders verärgert war Frank, als sein Namensvetter Werbung für einen Schnaps und eine Bäckerei-Kette machte: „Da besteht Verwechselungs-Gefahr. Das ist nicht gut für meinen Ruf.“
Rechtsanwalt Matthias Dieth, der den Schlagersänger vertritt, nimmt die Konkurrenz aus Velbert offenbar nicht sehr ernst. Er hat nicht einmal etwas dagegen, dass sich der Gashändler von seinen Fans weiter als „Der Wendler“ feiern lässt: „Das ist meinem Mandanten schlichtweg egal.“
Auch das Gericht deutete schon an, dass der Freizeit-Musikant mit seiner Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Immerhin: Er darf in jedem Fall weiter unter seinem richtigen Namen auftreten. Der letzte Versuch, eine friedliche Einigung zu erzielen, scheiterte. Frank Wendler war bereit, seine Markenrechte an den Schlagerkönig zu übertragen. Doch die 10 000 Euro, die er dafür haben wollte, waren der Gegenseite zu viel. Nun wird es am 14. März ein Urteil geben. Wenn sich der große Wendler nicht doch noch meldet: „Ich würde das am liebsten mit ihm persönlich klären.“