Plagiatsvorwürfe: Teilerfolg für Rapper Bushido
Karlsruhe (dpa) - Der Prozess über die musikalischen Plagiatsvorwürfe gegen den Berliner Rapper Bushido (36) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung dorthin zurück.
Das OLG muss nun erneut prüfen, ob der Rapper für einige seiner Lieder unberechtigt Musikteile der französischen Band Dark Sanctuary verwendet hat. Zugleich wies der BGH die Klagen von drei Bandmitgliedern ab. Lediglich die Klage des Komponisten blieb bestehen.
Die Gruppe wirft Bushido vor, für 13 Titel unberechtigt Tonfolgen ihrer Lieder übernommen zu haben. Ihre Klage war in den Vorinstanzen überwiegend erfolgreich gewesen, woraufhin Bushido in Revision gegangen war. Beim BGH errang er jetzt einen wichtigen Etappensieg.
So muss das OLG anhand eines Sachverständigen prüfen, ob der Rapper die Urheberrechte der Band verletzt hat. Zuvor hatten die Richter dies allein aufgrund ihrer „eigenen Sachkunde“ bejaht. Nur ein in Musikbelangen versierter Sachverständiger könne jedoch beurteilen, ob die Musiksequenzen schützenswert seien, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Die Band wirft dem Rapper vor, Tonfolgen ihrer Lieder von etwa zehn Sekunden Länge genommen und ständig wiederholt zu haben. Anschließend habe er die so entstandene Melodie mit einem Schlagzeug-Beat verbunden und seinen Sprechgesang aufgenommen, sagte der Anwalt der Band in Karlsruhe.
Die Klage von drei Textern wies der BGH ganz ab: Sie seien in ihren Urheberrechten nicht verletzt, da kein Text übernommen worden sei, hieß es.
Die Band möchte für die mutmaßliche Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Bushido habe die betreffenden zwei Alben bis zu 200 000 Mal verkauft, sagte der Anwalt der Gruppe.