Frankreichs Rockidol Teilerfolg für Kinder im Streit um Erbe von Johnny Hallyday

Nanterre (dpa) - Im Rechtsstreit um das Erbe von Frankreichs Rockidol Johnny Hallyday haben seine beiden ältesten Kinder gegenüber der Witwe des Toten einen vorläufigen Erfolg errungen.

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Der Großteil von Hallydays Besitz darf nach einer Entscheidung des Gerichts von Nanterre bei Paris vorerst nicht angetastet werden, wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Freitag berichtete.

Es bestehe das Risiko, dass sonst der gesamte Besitz des Sängers an seine Witwe übergehe, argumentierte der zuständige Richter dem Bericht zufolge.

Hallyday war im Dezember 2017 im Alter von 74 Jahren an Krebs gestorben. Die beiden ältesten Kinder Hallydays fechten die Gültigkeit seines Testaments an. Das Papier schließt die beiden Nachkommen Berichten zufolge faktisch von dem Erbe des Rockstars aus. Laut dem Radiosender „France Info“ hegen sie den Verdacht, dass ihr Vater das Testament unter Druck verfasst oder dessen Folgen nicht verstanden habe.

Hallydays Witwe Laeticia darf wegen der Verfügung des Gerichts nun zwei Anwesen in Frankreich nicht verkaufen. Außerdem müssen vorerst alle Einnahmen, die durch Lizenzgebühren für Johnny Hallydays Musik anfallen, einbehalten werden. Laut dem Anwalt Laeticias ist allerdings das Vermögen Hallydays, das sich in Amerika befindet, nicht von der Gerichtsentscheidung betroffen.

Gescheitert sind die beiden ältesten Kinder des Sängers mit ihrer Forderung, bei der Veröffentlichung eines posthumen Albums Hallydays künstlerisch mitreden zu dürfen. Die Platte soll noch in diesem Jahr erscheinen.

Hallyday galt in Frankreich als Ausnahmekünstler. Wenige Tage nach seinem Tod zogen ihm zu Ehren Hunderttausende Menschen durch Paris, Präsident Emmanuel Macron persönlich hielt eine Trauerrede auf das Idol.