Urteil: Konzertagentur nicht schuld an Jacksons Tod
Los Angeles (dpa) - Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten.
Die Geschworenen bestätigten nach einem fünfmonatigem Zivilprozess am Mittwoch in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe. Dabei habe der größte Konzertveranstalter der USA aber keine Aufsichtspflicht verletzt.
Jacksons Mutter, die 83-Jährige Katherine Jackson, saß CNN zufolge im Gerichtssaal in Los Angeles, als das Urteil verkündet wurde. Keiner ihrer Söhne, Töchter oder Enkelkinder sei anwesend gewesen.
Jackson war im Juni 2009 im Alter von 50 Jahren gestorben, nachdem er einen tödlichen Medikamentencocktail geschluckt hatte. Nur Tage später hätte eine von AEG großangelegte Konzerttournee beginnen sollen. Sein damaliger persönlicher Arzt, Murray, sitzt wegen fahrlässiger Tötung hinter Gittern. Er soll Jackson unter anderem Propofol als Schlafmittel gegeben haben - das Präparat ist ein schweres Narkosemittel. Murray könnte nach zwei Jahren noch in diesem Monat aus der Haft entlassen werden.
Jacksons Familie hatte dem Veranstalter vorgeworfen, mit Murray einen verantwortungslosen Arzt beauftragt zu haben und so mitschuldig am Tode des „King of Pop“ zu sein. Die Ansprüche von Mutter Katherine und den drei Kindern Jacksons hätten sich auf eine Milliardensumme addiert. Allerdings hätten die Anwälte der Familie drei Dinge nachweisen müssen: Zum einen, dass es wirklich AEG war, der Murray angestellt hatte. Zum zweiten, dass Murray ungeeignet war und drittens, dass AEG das bekannt war und sie ihn trotzdem anheuerten.
Murray habe finanzielle Probleme gehabt, hieß es im Verfahren. Dies habe ihn dazu bewegt, medizinische Regeln zu beugen, um sicherzustellen, dass die Konzerte tatsächlich stattfänden. AEG habe Murray 150 000 Dollar im Monat gezahlt, in einer Zeit, da der Arzt mehr als eine Million Dollar Schulden gehabt haben soll.
Einstimmig befanden die zwölf Geschworenen nach viertägigen Beratungen zwar, dass es tatsächlich der Konzertveranstalter war, der Murray anstellte. AEG sei aber nicht nachzuweisen, dass er das nicht in gutem Glauben an die Qualifikation Murrays gemacht habe.
„Wir hatten das Gefühl, dass er kompetent ist“, sagte der Sprecher der Geschworenen, Gregg Darden, der „Los Angeles Times“. „Das bedeutet nicht, das sein Handeln ethisch vertretbar war. Wäre das die Frage gewesen, hätte es vielleicht ein anderes Ergebnis gegeben“, fügte Darden hinzu. „Letztlich, war sein Handeln sehr unmoralisch. Er tat etwas, das er nicht hätte tun sollen.“
Die AEG-Anwälte hatten im Verfahren nachgewiesen, dass Jackson schon viel länger von dem Propofol abhängig war und ohne das Narkosemittel kaum schlafen konnte. Somit könne der Konzertveranstalter nicht für Jacksons Tod verantwortlich gemacht werden. Der Künstler selbst trage die Verantwortung für seine medizinischen Entscheidungen. „Es gibt einfach keinen Beweis, das irgendjemand bei AEG etwas falsches getan hat“, zitierte CNN Verteidiger Marvin Putnam.
Zwar hat die Familie laut Urteil keinen Anspruch auf Schadenersatz, dennoch habe das Verfahren etwas gebracht, zitierte der Sender aus einer Mitteilung der Jacksons. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Verfahren der Wahrheitssuche dient“, hieß es darin. „Wir haben die Wahrheit gefunden. AEG hat Dr. Conrad Murray angestellt, den Mann, der wegen der Tötung von Michael Jackson im Knast sitzt.“ Die Jackson-Anwälte haben laut CNN bereits vor der Urteilsverkündung überlegt, Berufung einzulegen.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Fans des „King of Pop“ versammelt. Nach der Urteilsverkündung zeigten sich viele wütend. „Mein Herz ist gebrochen“, sagte die 42-Jährige Barbara de L'Orme der „Los Angeles Times“. „Er war der größte Künstler, den wir je hatten - und so haben sie ihn behandelt!“