Zehn-Wochen-Frist für Vorratsdatenspeicherung Kompromiss nach quälender Debatte

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Im Spannungsfeld zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen darf es keine einseitigen Entscheidungen geben. Totale Sicherheit bedeutet totale Unfreiheit und umgekehrt. Die Politiker der Großen Koalition haben bei der Vorratsdatenspeicherung nun einen Kompromiss gefunden, der dem jahrelangen Grundsatzstreit endlich ein Ende setzt und gleichzeitig folgendem Bewertungsmaßstab gerecht wird: Er schafft mehr Sicherheit, ohne die Freiheit in der Substanz zu bedrohen. Die Speicherfrist wird begrenzt und der Datenzugriff kontrolliert. Zudem sind Berufsgeheimnisträger geschützt. Die meisten Bürger geben in sozialen Netzwerken mehr von sich preis, als die Behörden jetzt ermitteln können. Mit diesem Gesetz wird Deutschland wahrlich nicht zum Big-Brother-Staat.

Sollte der Staat aber überhaupt die Zugriffsmöglichkeit auf die Verbindungsdaten seiner Bürger haben? Ohne konkreten Verdacht? Die Freiheitsrechte des Individuums sind schließlich die höchsten Güter unserer Gesellschaft und Kern des Grundgesetzes. Dazu gehört auch der Schutz privater Daten. Wer diese Rechte beschränken will, muss sich rechtfertigen. Nicht die, die sie verteidigen.

Für die Vorratsdatenspeicherung aber gibt es ein sehr starkes Argument: Die Bedrohung durch Schwerstkriminelle und vor allem Terroristen. Gerade hat ein mordbesessener Deutscher von Syrien aus dazu aufgerufen, in Deutschland unschuldige Menschen umzubringen. Jene, die die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob ihr striktes Nein auch den Tag nach einem Anschlag überstehen würde. Ob sie damit den Angehörigen unschuldiger Opfer in die Augen sehen könnten.

Nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung solche Attentate verhindern kann. Sie ist nur ein Instrument von vielen, eher nachträglich zur Strafverfolgung geeignet. Aber gestellte Straftäter können keine weiteren Taten verüben. Es wäre unverantwortlich, dieses Instrument beiseite zu lassen. Allerdings sollte auch dieses Gesetz zeitlich in seiner Gültigkeit begrenzt werden. Eine solche Pflicht zur Evaluierung fehlt bisher. Denn es gilt: Jede Einschränkung der Freiheit weniger ist ein Stück Lebensqualität mehr.