Loveparade — endlich beginnt die Aufarbeitung

Liebe hört niemals auf — mit diesem Satz wird in Duisburg auf einer Gedenktafel der 21 Todesopfer der Loveparade gedacht. Die Angehörigen der Opfer, die in dem Gedränge zu Tode kamen, werden diesen Tag nie vergessen.

Foto: Peter Kurz.

Doch könnten sie ihn wenigstens verarbeiten! Dabei wäre eine Feststellung der Verantwortlichkeiten hilfreich. Doch Jahr um Jahr verzögert sich der Strafprozess.

Ein Strafverfahren, bei dem schon durch die Anklage eine Reihe von möglichen Schuldigen von vornherein ausgeklammert wurde. Die Polizei etwa, weil es doch nur Planungs- und Genehmigungsfehler gewesen sein sollen. Und auch die obersten Entscheidungsträger wie der Chef des Loveparade-Veranstalters und das damalige Duisburger Stadtoberhaupt. Sie sind strafrechtlich aus dem Schneider. Nur gegen den Oberbürgermeister gab es ein „Urteil im Namen des Volkes“. Er wurde 2012 von seinen Bürgern abgewählt.

Selbst die Eröffnung des Strafverfahrens gegen zehn Mitarbeiter des Veranstalters und der Verwaltung zieht sich unerträglich in die Länge. Seit Monaten wird ein Gutachten eines britischen Experten für das Verhalten von Massen hin- und hergewendet. Das Zwischenverfahren — die Entscheidung darüber, ob das Gericht das Hauptverfahren zulässt — scheint wie festgefroren. Wird die strafrechtliche Schuld überhaupt je geklärt? Daran dürften viele Angehörige der Verstorbenen, aber auch die Hunderten Verletzten zweifeln.

Dass nun die zivilrechtlichen Verfahren die strafrechtliche Aufarbeitung überholen, ist ungewöhnlich. Doch es droht Verjährung. Auch dürfte der Nachweis, dass gesundheitliche Schäden auf traumatische Erlebnisse zurückzuführen sind, mit zunehmender Zeitdauer immer schwieriger werden. Daher also jetzt die zivilrechtlichen Klagen.

Auch wenn die Katastrophe nun erstmals gerichtlich aufgearbeitet wird — zu viel Hoffnung sollten sich die Betroffenen für eine Klärung der strafrechtlichen Verantwortung allein dadurch nicht machen. Selbst wenn zivilrechtlich Schadensersatz zugesprochen würde, so wäre eine solche Feststellung für das Strafgericht später nicht bindend. Dennoch bieten die Zivilprozesse die Chance, die Verantwortung auch derjenigen zu prüfen, die von der Staatsanwaltschaft außen vor gelassen wurden. Das Land NRW wird in Regress genommen — weil die Polizei nicht fehlerfrei gehandelt haben soll. Im Strafprozess spielt das keine Rolle, hier aber sehr wohl.