Meinung Polizei-Erlass muss mehr Sicherheit bringen
Wie soll man mit Polizisten umgehen, die nicht mehr fit für ihren Dienst sind? Diese Frage ist keine einfache. Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten. Und so ist es auch hier. Einerseits ist es nicht fair, dass der Steuerzahler für einen Beamten aufkommen soll, der vielleicht jahrein, jahraus zu Hause sitzt.
Andererseits ist es genau so unfair, wenn man einem jungen Kommissaranwärter verspricht: Du verpflichtest dich dem Staat und dazu, im Notfall dein Leben zu riskieren, und der Staat verpflichtet sich im Gegenzug, ein Leben lang für dich zu sorgen — und wenn der Polizist dann unverschuldet krank wird, lässt man ihn fallen.
Für dieses Fairness-Problem eine Lösung zu finden, ist keine Aufgabe, um die man das Innenministerium beneiden kann. Allerdings hört man von verschiedensten Stellen innerhalb der Polizei, dass hinter dem ersten Erlassentwurf alles andere als der Versuch einer fairen Lösung stand, sondern vielmehr die Geisteshaltung: Die faulen Polizisten, die es sich mit Dauerkrankschreibungen gemütlich gemacht haben, müssen vom Sofa hochgejagt werden. Oder eben weg.
Das ist kein Umgang eines Dienstherrn mit seinen Mitarbeitern. Natürlich mag es diese faulen Eier bei der Polizei geben wie überall sonst. Aber zunächst einmal sollte das Ministerium doch davon ausgehen, dass seine kranken Beamten tatsächlich krank sind und seiner Unterstützung bedürfen. Den Entscheidern dort ist dieses Licht inzwischen offensichtlich aufgegangen.
Was auch daran liegen mag, dass die Endabstimmung, in die der Erlass nun gehen soll, zeitlich gefährlich nah an die Landtagswahl heranrückt. In der aktuellen Gemenge- und Meinungslage kann es Innenminister Ralf Jäger (SPD) kaum recht sein, auch noch seine gesammelten Landesbeamten — die sich für gewöhnlich gut solidarisieren können, wenn es um die Rechte der ihren geht — gegen sich aufzubringen.
Die ursprüngliche Motivation für den Erlass ist ja eine gute: den Umgang mit dauerhaft eingeschränkten Polizisten zu vereinheitlichen. Sicherheit zu bieten, Beamten wie Vorgesetzten. Nun wird es darauf ankommen, kein Feigenblatt mit hübschen Absichten auf den Weg zu bringen, sondern in der Realität neue Wege zu schaffen, Beamte, die nicht auf Streife gehen können, einzusetzen. Ihr Wissen nutzbar zu machen. Sonst mündet auch ein weicherer Erlass am Ende in der Conclusio: Hoppla, nichts frei im Innendienst — also ab in den Ruhestand. Das wäre sehr kurz gedacht.