U3-Betreuung: Eine richtige Idee mit Ärgerpotenzial
Der Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz hat Tücken
Die Gesellschaft verändert sich. Also müssen sich auch die Regeln gesellschaftlichen Lebens ändern. Insofern hat die Bundesregierung richtig entschieden, als sie 2008 das Recht auf einen Betreuungsplatz für ein und zwei Jahre alte Kinder festschrieb. Dass sie mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs die Kommunen beauftragte, liegt auf der Hand. Schließlich fällt der Bedarf auch dort an. Aber damit genug des Lobes.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der U3-Betreuung ist wieder ein Beispiel dafür, wie Zusagen kurz vor Toresschluss mit Haken und Ösen eingehalten werden sollen. Die Städte sind mangels finanzieller Möglichkeiten gezwungen, Übergangslösungen anzubieten, die sich angesichts der Kassenlage da und dort als dauerhaft erweisen werden. Sehr wahrscheinlich ist das der Politik und den Behörden auch klar. Wenn NRW-Familienministerin Ute Schäfer die gute U3-Platz-Quote auf dem Land anmerkt und Mangel lediglich in einigen Großstädten einräumt, ist das nicht viel mehr als eine Beruhigungspille. Auf dem Land ist die Nachfrage nach solchen Betreuungsangeboten üblicherweise viel geringer als in Städten. Hier ist die Zahl der Alleinerziehenden erheblich höher. Und nicht zuletzt für diese immer größer werdende Gruppe ist das Gesetz ja auch gemacht worden.
In den von Frau Schäfer angesprochenen wenigen Großstädten werden schon viele Anwälte die Bleistifte spitzen. Denn Rechtsanspruch bedeutet, dass ein Angebot auch eingeklagt werden kann. Prozessgegner sind in diesen Fällen die Kommunen. Damit beißt sich für Städte wie beispielsweise Wuppertal, Remscheid oder Krefeld die Katze in den Schwanz: nicht genügend Geld, um genügend U3-Plätze zu bauen, dafür aber Entschädigungszahlungen, weil zu wenige U3-Plätze verfügbar sind.
Angesichts der Notlage vieler alleinerziehender Mütter und Väter muss ein ausreichendes Betreuungsangebot auch im Interesse der Kinder schlicht selbstverständlich sein. Das haben die Politiker richtig erkannt.
Aber trotz aller Erfolgsmeldungen entsteht drei Wochen vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunehmend der Eindruck, dass die gute Idee für manche Stadt und einige Eltern ein anhaltendes Ärgernis werden kann.