Beim Vererben kann viel schief gehen
Expertenrat zum Testament bewahrt vor Fehlern.
Nach Schätzungen wird das Volumen der Erbschaften in Deutschland von 223 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 330 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen — was nach der Studie der Postbank immer mehr Menschen dazu veranlasst, sich intensiv mit dem Thema Erben zu befassen.
Eine Erkenntnis, die sich in den vergangenen acht Tagen eindrucksvoll bestätigte. Bei einer Telefonaktion und zwei Infoabenden zum Thema Testament und Co., die unsere Zeitung als Höhepunkt unserer aktuellen Service-Serie mit vier Notaren veranstaltete, zeigte sich: Das Bewusstsein ist gewachsen, dass man auf diesem Gebiet mit einer fehlerhaften Regelung Weichen ungewollt ganz anders stellen kann, als man es sich vorgestellt hat.
Wohl auch aus der bitteren Erfahrung heraus, dass Erbschaftsstreitigkeiten ganze Familien zerbrechen lassen. Nicht zu Unrecht besagt eine Juristenweisheit: Willst du jemanden richtig kennenlernen, musst du dir erst mal eine Erbschaft mit ihm teilen.
Zwar gibt es auch diejenigen, die denken: Was kümmert mich, was nach meinem Tod passiert? Doch den meisten ist es ein Herzensanliegen, Partner und Kinder abgesichert zu sehen. Oder umgekehrt: Sicherzustellen, dass ein ungeliebter naher Verwandter nicht vom Erbe profitiert.
Bei dem Thema spielen Emotionen eine große Rolle. Umso wichtiger ist Sorgfalt bei der Formulierung des letzten Willens, die im Streitfall ganz anders ausgelegt werden kann, als man ihn gemeint hat. Auch wenn es ein paar Hundert Euro kosten mag: Ein notarielles Testament, aufgesetzt mit fachmännischer Hilfe, lässt einen ruhiger schlafen.
Noch ein Rat erscheint erwähnenswert: Manch einer spielt mit dem Gedanken, schon zu Lebzeiten viel wegzugeben — um den Erben die Erbschaftsteuer zu ersparen. Das kann sich rächen, etwa wenn der spendable Schenker zum langjährigen Pflegefall wird. Wer sicher ist, dass er auch solche Notlagen finanziell leicht stemmen kann, möge ruhig freigebig sein.
Im übrigen ist es nicht verwerflich, seine Taler für sich zu behalten. Man muss es ja nicht so weit treiben wie der schlitzohrige Römer Marcus Valerius Martialis, von dem dieser Rat überliefert ist: Wenn du willst, dass deine Angehörigen nach deinem Tod trauern, so hinterlässt du ihnen am besten gar nichts.