Meinung Übergangsfristen für Diesel

Das Handwerk in NRW boomt wie nie. Mehr Umsatz, mehr Erlöse, mehr Mitarbeiter, alles bestens. Wäre da nicht das drohende Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge in Düsseldorf. 80 Prozent der Handwerker sind mit dieser Technik unterwegs.

Foto: Sergej Lepke

Es ist für die meisten Betriebe ein Schlag ins Kontor, wenn der Luftreinhalteplan Mitte 2017 oder Anfang 2018 eins zu eins umgesetzt wird.

Natürlich kann niemand bestreiten, dass dringend etwas gegen die — gerade in Ballungszentren an Rhein und Ruhr — viel zu hohe Luftverschmutzung getan werden muss. Dazu gehört an erster Stelle, die Stickstoffdioxid-Emissionen in den Griff zu bekommen. Stickstoffdioxid ist sehr giftig und kann Atemnot oder Lungenödeme auslösen.

Es entsteht der Eindruck, dass Gefahren, die jahrzehntelang auf die leichte Schulter genommen wurden, nun im Hauruckverfahren angegangen werden. Das ist wirtschaftlich ein schwieriges Unterfangen, nicht nur für das Handwerk. Unzählige Branchen sind betroffen — auch Privatleute.

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht gefragt. Die Richter müssen entscheiden, ob der Luftreinhalteplan für Düsseldorf so geändert werden muss, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Sie fällen hoffentlich ein Urteil mit Augenmaß, das sowohl der Wirtschaft als auch den Bürgern Übergangsfristen einräumt, sich auf die Veränderungen einzustellen. Alles andere wäre ruinös.