Meinung Dubiose Moralwächter
Nun sind sie also doch angeklagt, die Männer, die sich bundesweiter Berühmtheit erfreuten, nachdem sie 2014 in Wuppertal als selbsternannte Moralwächter patrouilliert hatten. Verstoß gegen das Uniformverbot lautet der Vorwurf gegen die „Scharia-Polizei“.
Ist das nicht ein wenig weit hergeholt? Und hatte nicht das Landgericht Wuppertal Recht, als es im Dezember 2015 eine entsprechende Anklage ablehnte? Handelte das Oberlandesgericht Düsseldorf gar in übertriebenem Strafverfolgungseifer, als es auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin doch grünes Licht für eine Hauptverhandlung gab? Schließlich, so könnte man argumentieren, haben da doch nur ein paar Leute orangene Warnwesten übergezogen und für ihre religiösen Vorstellungen geworben. Und überhaupt der Tatvorwurf: Verstoß gegen das Uniformverbot, das nicht mal im Strafgesetzbuch steht, sondern eher versteckt im Versammlungsgesetz untergebracht ist.
Wer auf diese Weise verharmlosend argumentiert, unterschlägt den Gedanken, der hinter dem Uniformverbot steht. Dieses hat seine Wurzeln in den 1930er Jahren und sollte verhindern, dass sich „Rotten von Nationalsozialisten“ in ihren Uniformen besonders stark fühlten und daher geneigt waren, im Gefühl der Überlegenheit gegen Andersdenkende mit Gewalt vorzugehen.
Auch hier ist es ganz und gar nicht fernliegend, dass die Gruppe von Männern militant und einschüchternd wirkte und genau dies auch beabsichtigte. Schließlich war das Wort „Police“ auf den Westen Ausdruck der Anmaßung eines Gewaltmonopols, das nur der Polizei zusteht. Dass die Sache nicht nur etwas mit Religionsfreiheit zu tun hat, sondern durchaus politisch gemeint war, macht schon der Hinweis auf die Scharia, das islamische Recht, deutlich.
Wie die Auftritte konkret vor Ort gewirkt haben, muss das Gericht in seiner Beweisaufnahme feststellen. Doch übereifrig oder absurd ist die Anklage ganz und gar nicht.