Justiz Wuppertaler "Scharia-Polizei" beschäftigt erneut das Gericht
Wuppertal. 2014 hatten eine Handvoll Muslime als selbst ernannte "Sharia Police" in der Wuppertaler City für Unruhe gesorgt. Sie hatten im Ausgeh-Viertel Menschen angesprochen und versucht, sie vom Tanzen gehen oder Alkoholkonsum abzuhalten und sich stattdessen einem Leben nach einer strengen Auslegung der Gesetzte des Koran zuzuwenden.
Einige trugen orange Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police", um besonders viel Aufmerksamkeit zu erregen.
Das Gericht beließ sie straffrei. Doch dieses milde Urteil könnte im Revisionsverfahren nun kippen:Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch aus dem November 2016 Revision eingelegt.
In dem Prozess ging es darum, ob die Warnwesten-Träger gegen das Uniformverbot verstoßen hatten. Danach macht sich strafbar, "wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt", erläutert der Bundesgerichtshof. Hier wird am 14. Dezember ab 9 Uhr über die Revision befunden. Das Landgericht hatte in dem Auftritt der "Sharia Police" keinen solchen Verstoß gesehen. red