Meinung Keine gute Idee

DÜSSELDORF · Auch bei bloßen Sachbeschädigungen sollte weiterhin die Strafandrohung gelten, die der Unfallflucht-Paragraf vorsieht.

Ein solcher Zettel hinter der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um straffrei zu bleiben.

Foto: dpa/Jens Wolf

Nein, das ist keine gute Idee des Bundesjustizministers. Die von ihm vorgeschlagene Entkriminalisierung der Unfallflucht bei bloßen Sachschäden sollte es nicht geben. Würde in einem solchen Fall nur noch ein Bußgeld, aber keine Strafverfolgung mehr drohen, dürfte die Zahl der Fälle sprunghaft steigen, in denen die Geschädigten auf ihren Schäden sitzen bleiben.

Es stimmt ja, der § 142 des Strafgesetzbuches, das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“, ist eine nicht gerade einfache Regelung. Wie lange muss ich bei welcher Tages- oder Nachtzeit warten, wenn ich ein anderes Auto beschädigt habe? Aber so furchtbar schwer ist die Sache doch auch wieder nicht – in Zeiten des allzeit verfügbaren Mobiltelefons, mit dem sich schnell die Polizei erreichen lässt. Zweck der Strafvorschrift ist es, Unbeteiligte vor solchen Mitmenschen zu schützen, für die der „Fluchtreflex“ bei der von ihnen begangenen Beschädigung wohl besonders hoch ist: Sie kennen den Geschädigten nicht, er oder sie ist eine anonyme Person. Da gibt es keine Empathie. Und die Verlockung ist groß, das Weite zu suchen und auf diese Weise ungeschoren aus der Sache herauszukommen. Wird ein solches Verhalten zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabgestuft, so signalisiert der Gesetzgeber: So schlimm ist das doch nicht.

Natürlich gibt es die Fälle, in denen jemand gar nicht bemerkt, dass er ein anderes Fahrzeug gestreift hat. Und dann wegfährt. Doch diese Fälle werden, so sie sich bei der Beweisermittlung bestätigen, schon heute nicht bestraft, da es dann schon an der (subjektiven) Verwirklichung des Straftatbestands fehlt. In den anderen Fällen ist es dem für seine schädigende Handlung Verantwortlichen zuzumuten, zur Aufklärung des Geschehens beizutragen. Zumal ihm dann meist  nicht mal ein finanzieller Schaden droht, Stichwort Versicherung. Macht er sich hingegen aus dem Staub, bleibt der unschuldig Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Entkriminalisierung in dieser Frage hieße weniger Opferschutz.