Anwältin von Sami A. beantragt Zwangsgeld

Gelsenkirchen (dpa) - Die Anwältin des möglicherweise rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat von der Stadt Bochum das verhängte Zwangsgeld von 10 000 Euro eingefordert. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwochmorgen in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor war am Dienstag um Mitternacht ein Ultimatum zur Rückholung von Sami A. abgelaufen - ohne dass dieser nach Deutschland zurückgekommen ist. Am Dienstagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen.

Das Ultimatum hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzt. Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es dazu unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.