Anwältin von Sami A.: „Er muss mit Visum zurück“

Tunis (dpa) - Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sieht keine Gründe, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ihm ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, sagte Anwältin Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur am Samstag.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des als Gefährder eingestuften Tunesiers für „grob rechtswidrig“ erklärt.

Das Gericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Erteilung eines Visums zur Rückkehr nach Deutschland ein praktikabler Weg sei, betonte die Anwältin. Sami A. könne dann bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. „Nach meiner Erkenntnis gibt es kein Verfahren gegen meinen Mandanten, sobald er in Tunesien wieder frei ist, muss das so passieren.“ Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft in Deutschland war mangels hinreichenden Tatverdachts in der Vergangenheit eingestellt worden.

Nach Angaben eines Sprechers der tunesischen Anti-Terror-Behörde wird Sami A. derzeit in Tunesien verhört. Er befindet sich nach dpa-Informationen in der auf Terrorfälle spezialistierten Gorjani-Einrichtung in der Hauptstadt Tunis. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist.