AfD: Sami A. wegen CSU-Wahlkampf abgeschoben

Berlin (dpa) - Die AfD wertet die Gerichtsentscheidung im Fall des Tunesiers Sami A. als Beweis für ein angebliches Systemversagen. Die Abläufe im Fall des ehemaligen Leibwächters von Terroranführer Osama bin Laden offenbarten einen „Fehler in unserem System“, schrieb AfD-Chef Jörg Meuthen auf Facebook.

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Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Samstag, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, „wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben“. Alexander Gauland, der als Co-Vorsitzender Partei und Fraktion leitet, erklärte: „Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.“

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitag in sein Heimatland abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun angeordnet, dass der Salafist, der dem 2011 getöteten Al-Kaida-Anführer gedient haben soll, auf Kosten der Ausländerbehörde zurückgeholt wird. Die Abschiebung stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss zur Rückholung kann Beschwerde eingelegt werden.

Die AfD hofft, dass die tunesischen Behörden eine Rückkehr von Sami A. nach Deutschland verhindern werden. Weidel erklärte: „Offensichtlich muss man auf das Verantwortungsbewusstsein der tunesischen Behörden setzen“. Dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zuletzt um die Abschiebung des Tunesiers bemüht habe, ist aus ihrer Sicht dem bayerischen Wahlkampf geschuldet. Die Tatsache, dass sich nun einzelne Vertreter von SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag für die Rückholung von Sami A. einsetzten, zeuge von einer „völligen Weltfremdheit“.