Nach Vorwurf der Brandstiftung Brand am Ballermann: Kegelbrüder aus Münster werden aus U-Haft entlassen

Wende im Fall der auf Mallorca unter dem Vorwurf der Brandstiftung in U-Haft sitzenden acht Hobbykegler: Der Richter ließ sich nach zwei Monaten umstimmen und gewährte ihnen Freilassung auf Kaution. Ein Foto und eine junge Spanierin spielten wohl eine entscheidende Rolle.

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Die Kegelbrüder kommen auf Mallorca auf freien Fuß: Die acht deutschen Touristen, die seit knapp zwei Monaten unter dem Vorwurf der Brandstiftung auf der spanischen Mittelmeer-Insel in Untersuchungshaft sitzen, sollten das Centro Penitenciario im Norden von Palma noch am Freitag verlassen dürfen. Vor dem Gefängnis versammelten sich nach Bekanntwerden der Nachricht bald 15 bis 20 Journalisten. Die Freilassung auf Kaution in Höhe von 12 000 Euro und unter Auflagen war zuvor vom zuständigen Ermittlungsrichter auf Antrag der Verteidigung gewährt worden, wie die Justiz der Balearen am Freitag mitteilte.

Die jungen Mitglieder eines Münsteraner Kegelclubs werden das Gefängnis verlassen dürfen, nachdem die vom Richter festgesetzten Kautionszahlungen zu ihrem Glück rechtzeitig vor dem Wochenende eingetroffen waren, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr. Andernfalls hätten sie noch mindestens bis Montag hinter Gittern bleiben müssen, da Überweisungen nur von montags bis freitags durchgeführt werden.

Den Deutschen, die fast alle unter 30 sind, wird vorgeworfen, am 20. Mai kurz nach ihrer Ankunft auf der Insel einen Brand in der Nähe des Ballermanns an der Playa de Palma ausgelöst zu haben. Sie sollen vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Kippen und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse einer darunterliegenden Gaststätte geworfen haben. Das Dach fing Feuer und zwei Gaststätten, eine Wohnung und Teile des Restaurants wurden beschädigt. Zwei Menschen erlitten leichte Verletzungen.

Die Touristen bestreiten seit dem ersten Tag, das Feuer gelegt zu haben. Der Richter sah sie trotzdem als dringend tatverdächtig an und hatte ihnen bisher eine Freilassung auf Kaution verweigert. Unter anderem auch deshalb, weil er eine Fluchtgefahr sah.

Die überraschende Wende ist wohl dem Einsatz der jungen spanischen Anwältin Maria Barbancho Saborit zu verdanken, die erst kürzlich zur Verstärkung des deutsch-spanischen Verteidigungsteams verpflichtet worden war. In den vergangen Tagen hatte sie unter anderem ein Foto als entlastendes Beweismittel herangeschafft, auf dem ein rauchender Unbekannter auf dem Balkon des Nachbarzimmers der Gruppe zu sehen ist und der als Täter ebenfalls in Frage käme.

Dieses Foto habe mit dazu beigetragen, dass die Staatsanwaltschaft in Palma an vergangenen Dienstag sich erstmals für die Freilassung der von deutschen Medien als „Kegelbrüder“ getauften jungen Männer ausgesprochen habe, erklärte Barbancho Saborit.

Die Deutschen dürfen sich glücklich schätzen, denn Ermittlungen können in Spanien lange, sehr lange dauern. Und entsprechend lang sind oft auch die U-Haft-Zeiten. Bei Verbrechen, die mit drei oder mehr Jahren geahndet werden können, kann die U-Haft zwei Jahre dauern. Und sie kann unter bestimmten Umständen sogar um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Der Gruppe gehörten ursprünglich insgesamt 13 Urlauber an. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er hatte nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers unter der Dusche war. Vier weitere Tatverdächtige hatten das Gefängnis in Palma nach Kautionszahlungen von jeweils 12 000 Euro nach rund zweieinhalb Wochen ebenfalls unter Auflagen verlassen dürfen. Dem Vernehmen nach durften sie Mallorca verlassen und nach Hause zurückfliegen.

Völlig aus dem Schneider sind die insgesamt zwölf Deutschen, die der Tat verdächtigt werden, noch nicht. Denn die Ermittlungen gehen weiter. Wenn sie irgendwann doch angeklagt und der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden werden, können sie auf Mallorca zu einem Freiheitsentzug zwischen einem und drei Jahren verurteilt werden, wie spanische Anwälte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärten. Bei vorsätzlicher Brandstiftung seien Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorgesehen, hieß es. Bei Vorsatz und der Gefährdung von Menschenleben könne das Urteil auch deutlich schärfer ausfallen.

(dpa)