Oberverwaltungsgericht in Münster Bulldog-Kreuzung: Wie gefährlich ist „Kalle“? Hund wird vor Gericht begutachtet
Münster · „Kalle“ ist harmlos, sagt seine Besitzerin. Der Hund gehört einer gefährlichen Rasse an, sagen Behörden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss nun den Fall klären. Hund und Halterin treten vor die Richter.
Mit der Gefährlichkeit von Bulldog-Kreuzung „Kalle“ befasst sich am Dienstag (11.15 Uhr) Nordrhein-Westfalens oberstes Verwaltungsgericht. Der muskulöse Hund soll in der Verhandlung in Münster von Experten begutachtet werden, um zu klären, welcher Rasse er eigentlich angehört. Davon hängt unter anderem ab, ob der Hund einen Maulkorb tragen oder ob seine Halterin bei der Stadt eine Erlaubnis beantragen muss, ein solches Tier besitzen zu dürfen.
Als gefährlich eingestuft sind in Nordrhein-Westfalen etwa die Hunderassen Pittbull und Bullterrier. Die Klägerin hatte „Kalle“ als „Old Englisch Bulldog“ erworben und war von der Stadt St. Augustin aufgefordert worden, eine Haltererlaubnis zu beantragen. Ihr Hund sei eine Kreuzung aus Tieren für die besondere Regeln gelten. Gegen diese Eingruppierung ihres Hundes wehrte sich die Frau mit einer Klage. Ihr Hund sei friedlich und ungefährlich - und eine eigenständige Rasse, die nicht als gefährlich gelistet sei, argumentiert die Klägerin.